Ex Freundin bricht in Privatsphäre!

5 Antworten

hab ich nicht ein Recht ihr den Zutritt zu gewähren wenn ich selbst Zuhause bin ?

Nein, hast du nicht. Solange sie mietvertraglich Mieterin der Wohnung ist, hat sie dort jederzeit Zutrittsrecht und darf ihr Hausrecht auch mit Hilfe der Polizei durchsetzen, dort kochen, duschen, wohnen, gar Besucher empfangen oder auch übernachten lassen :-O

Deine Sachen sowie dein eigenes Zimmer innerhalb der Wohnung darfst du natürlich verschlossen halten, die Wohnung selbst und gemeinsame Räume hingegen nicht.

G imager761

Sie hat bereits einen Neuen Mietvertrag unterschrieben, sich umgemeldet und alles erledigt ich musste nur noch unterschreiben.

@Damarous

Was musstest du unterschreiben? Die Kündigung eurer gemeinsamen Wohnung? Die wirkt aber erst zum 31.12. und bis dahin bleibt sie Mieterin mit Betretungsrecht :-O

Nur wenn sie mit Zustimmung des Vermieters aus dem gemeinsamen Mietvertrag entlassen wäre, hättest du als Alleinmieter das Recht, über die Wohnung derart zu bestimmen :-)

G imager761

Ist sie offiziell ausgezogen?

Dann tausche das Schloss aus für die Zeit in der du noch dort wohnst. Gib ihr alle persönlichen Sachen wieder (falls du noch welche von ihr hast) und sag ihr Bescheid, dass du nicht möchtest, dass sie in DEINER Wohnung rumspringt wenn du nicht da bist.

Viel Erfolg!

Ist sie offiziell ausgezogen?

Wie zieht man denn "offiziell" aus? Und inwieweit hat ein gültiger Mietvertrag, selbst bei zwei Wohnsitzen, denn irgend einen Eimfluss auf ein Betretungsrecht der Mietsache als vertraglicher Mieter?

Nur Ehepaare können derartige Zuweisung der Ehewohnung beschliessen lassen :-O

G imager761

@imager761

Einen Zweitwohnsitz hat sie nicht, sie hat sich ganz normal Umgemeldet ohne anzugeben das sie hier noch im Mietvertrag ist.

@Damarous

Das muss sie auch nicht. Sie ist vertraglich aber immer noch Mieterin der Wohnung, haftet ja auch für Schäden, Renovierung und Betriebskosten und darf dort jederzeit rein. Nur nicht in deinen Sachen schnüffeln, die kannst du abschliessen.

@imager761

Ich schreibe das mal hier drunter. Danke Leute das mit dem Abschließen hatte ich nicht gewusst, mein Anwalt riet mir jetzt das gleiche (hat mich extra aus dem Urlaub angerufen)

Ich kann das Kinderzimmer Vollpacken mit meinen Sachen in denen sie nichts zu suchen hat und dieses Zimmer dann Abschließen, allerdings mit dem Hintergrund das ich die Sachen die meinem Sohn gehören und sie haben will, bin mir da auch noch nicht ganz sicher ob das so richtig ist, muss ich halt da raus holen. Außerdem habe ich das Recht bei 2 Kellerräumen einen für mich zu benutzen und Abzuschließen.

Als ich aus dem Urlaub kam war alles soweit weg, es geht sogar schon in die Diebstahl schiene, die muss eigentlich Asche haben wie bekloppt, an meinen, von meinem Geld bezahlten Zigaretten macht sie sich aber Trotzdem zu schaffen.

Nun gib doch hier einfach mal bekannt, ob denn der Nestflüchtling ebenfalls den aktuellen Mietvertrag unterschrieben hatte, oder ob du Alleinmieter bist. Danach richten sich die Ratgebenden.

Nein. eigentlich darf sie dass nicht... du könntest sie sogar eigentlich anzeigen...

Ähhm?? Mit Deinem Sohn abgehauen? Das heißt sie ist beziehungstechnisch vom Vater zum Sohn gewechselt?

Ist ja auch egal. Wenn sie mit im Mietvertrag steht, wird es schwer. Wenn nicht, einfach das Schloss wechseln.

Ja mit meinem Sohn ist sie zu ihrer Mutter gezogen und hat sich dort niedergelassen und bereits eine neue Wohnung gemietet.