Haben Mieter ein Recht auf eine fensterlose Wohnungstür?
In der Dachgeschosswohnung meiner Oma wohnen Mieter. Die ganze Zeit wohnte dort ein junger Mann alleine, nun ist seine Freundin zu ihm gezogen und die besteht plötzlich auf eine neue Wohnungstür.
In der Wohnungstür ist nämlich eine Milchglasscheibe. Die junge Frau meint nun, da sie ein Recht auf Privatsphäre hätte, hätte sie ein Recht auf eine fensterlose Tür.
In unseren Augen ist die Privatsphäre jedoch vollumfänglich geleistet. Die Milchglasscheibe ist sehr dicht. Selbst wenn man direkt davor steht, kann man kaum hindurchsehen. Desweiteren ist gegenüber der Wohnung auch keine andere Wohnung, sodass sowieso keine anderen Personen zu Tür hineinschauen könnten.
Mein Vater hat dann vorgeschlagen, die Mieter könnten sich doch, wenn sie unbedingt wollten, einen Vorhang vor die Tür hängen. Das lehnt die Frau jedoch ab.
Aber selbst wenn wir wirklich eine fensterlose Tür einbauen würden, wäre das nächte Problem, dass es im Flur der Mieter so gut wie kein Tageslicht gäbe.
Haben Mieter denn unter diesen Umständen wirklich ein Recht auf eine fensterlose Wohnungstür?
11 Antworten
Es gilt erstmal gemietet wie gesehen. er hat die Wohnung in dem Zustand gemietet.
Aber ja, er hat das Recht auf eine Vernünftige Wohnungstür. Allein schon aus Einbruchsgründen. Das Fehlende Licht lässt sich durch eine Lampe ausgleichen. In Zeiten von LED auch durch eine dauerbrennende Lampe.
Es stellt sich also die Frage, wer den Einbau einer blickdichten Tür zahlen muss. Da gemietet, wie gesehen, würde ich sagen, die Tür muss der Mieter zahlen. Ihr gebt ihm die Erlaubnis zum Umbau. Vielleicht einigt ihr euch auf Halbe Halbe, damit der Mieter die Tür beim Auszug drin lässt und nicht zurück baut.
Haben Mieter denn unter diesen Umständen wirklich ein Recht auf eine fensterlose Wohnungstür?
Nein, haben sie natürlich nicht. Der Vermieter bietet eine Leistung an, die kann der Mieter annehmen oder nicht. Solche Türen sind üblich, und wenn sie da keinen Vorhang hinmachen will, dann ist das ihr Problem.
Es ist doch problemlos möglich, einen Vorhang oder anderen Sichtschutz anzubringen. Den Einbau einer neuen Türe fände ich übertrieben und unnötig.
Der Vorschlag mit dem Vorhang war sehr gut. Die Ablehnung der Freundin des Mieters ist nicht nachvollziehbar.
Die Freundin hat nichts zu beantragen und auch nichts abzulehnen.
Es geht um die Sichtbarkeit von Personen hinter der Milchglasscheibe. Von Sicherheit war bisher nicht die Rede.
Haben Mieter ein Recht auf eine fensterlose Wohnungstür?
Nein - der Vermieter entscheidet wie er seine Wohnung vermietet.
Wenn dies dem Mieter nicht passt, sollte er wieder ausziehen und dabei die Kündigungsfristen beachten.
Ein Vorhang macht die Tür nicht sicher.