Haben Mieter ein Recht auf eine fensterlose Wohnungstür?

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Es gilt erstmal gemietet wie gesehen. er hat die Wohnung in dem Zustand gemietet.

Aber ja, er hat das Recht auf eine Vernünftige Wohnungstür. Allein schon aus Einbruchsgründen. Das Fehlende Licht lässt sich durch eine Lampe ausgleichen. In Zeiten von LED auch durch eine dauerbrennende Lampe.

Es stellt sich also die Frage, wer den Einbau einer blickdichten Tür zahlen muss. Da gemietet, wie gesehen, würde ich sagen, die Tür muss der Mieter zahlen. Ihr gebt ihm die Erlaubnis zum Umbau. Vielleicht einigt ihr euch auf Halbe Halbe, damit der Mieter die Tür beim Auszug drin lässt und nicht zurück baut.

Haben Mieter denn unter diesen Umständen wirklich ein Recht auf eine fensterlose Wohnungstür?

Nein, haben sie natürlich nicht. Der Vermieter bietet eine Leistung an, die kann der Mieter annehmen oder nicht. Solche Türen sind üblich, und wenn sie da keinen Vorhang hinmachen will, dann ist das ihr Problem.

Es ist doch problemlos möglich, einen Vorhang oder anderen Sichtschutz anzubringen. Den Einbau einer neuen Türe fände ich übertrieben und unnötig.

Der Vorschlag mit dem Vorhang war sehr gut. Die Ablehnung der Freundin des Mieters ist nicht nachvollziehbar.

Die Freundin hat nichts zu beantragen und auch nichts abzulehnen.

Ein Vorhang macht die Tür nicht sicher.

@albatros

Es geht um die Sichtbarkeit von Personen hinter der Milchglasscheibe. Von Sicherheit war bisher nicht die Rede.

Haben Mieter ein Recht auf eine fensterlose Wohnungstür?

Nein - der Vermieter entscheidet wie er seine Wohnung vermietet.

Wenn dies dem Mieter nicht passt, sollte er wieder ausziehen und dabei die Kündigungsfristen beachten.