Ec-Karte Gestohlen und es wurde bei dem Juwelier eingekauft! Geldrückerstattung?!?
Guten Tag, folgendes Problem: Aus dem Auto meiner Eltern wurde eine Ec-Karte gestohlen und es wurde in einem 4 stelligen Betrag bei einem Juwelier eingekauft.
Wer Haftet nun dafür? Wird das Geld zurückerstattet? Wenn ja von wem? von der Bank oder von dem Juwelier selbst?
Ich bin für jede Antwort dankbar!
3 Antworten
Nein, ganz so einfach ist das nicht - denn dann könnte ja jeder teuer beim Juwelier einkaufen - und anschließend behaupten, die Karte sei ihm gestohlen worden.
Erstmal muss man das bei der Polizei melden - die werden dann auch nach den vorhandenen Einbruchsspuren am Auto schauen.
Wie kann man mit der Karte einkaufen - die Geheimnummer muss man ja völlig separat aufbewahren - oder am besten nur im Kopf.
Ein Juwelier wird sich niemals darauf einlassen, die Zahlung eines vierstelligen Betrages per Unterschrift - OHNE Personalausweisvorlage - zu akzeptieren.
Eine EC-Karte im Auto zu lassen grenzt schon an Fahrlässigkeit - auch deshalb wird die Bank nicht einspringen - der Juwelier hat damit ohnehin eigentlich nichts zu tun.
Klingt alles schon ein wenig märchenhaft - aber zuerst ist das ohnehin Sache der Polizei.
Gutes Gelingen
Daniela
Wie wurde beim Juwelier bezahlt? Mit PIN Eingabe? Wenn ja ist davon auszugehen dass PIN * Karte zusammen aufbewahrt wurden und dann haftet die Bank sowieso nicht (Juwelier auch nicht). Wurde mit Unterschrift gezahlt (unwahrscheinlich bei dieser Summe), dürft ihr euch mit dem Juwelier rumstreiten. Die Bank muss nicht haften (was kann die Bank dafür wenn die Karte gestohlen wird?)
Meine Meinung: Du bekommst das Geld von der Bank - die Bank muss sich das vom Juwelier wiederholen...
Ganz so einfach wird das nicht sein! Es war großer Leichtsinn, die Karte im Auto zu lassen!
Die Bank muss gar nichts weil sie nicht dafür verantwortlich ist dass die Karte gestohlen wurde
und dann könnte jeder nach einem teuren Einkauf behaupten, die Karte wäre ihm gestohlen worden - und sein Geld von der Bank zurückverlangen? Prima - dann kann man sich ja ab sofort alles leisten - auf Kosten der Banken!
Die Versicherung zahlt dann auch nicht "einfach so". Wird mit PIN bezahlt, dann geht gar nichts, weil man ja verpflichtet ist, beides unabhängig voneinander aufzubewahren.
Ergänzung: Die Karte hätte ja auch aus der Wohnung gestohlen werden können... Da gibt es Versicherungen, die ggf. zahlen...