EC-Karte geht beim Tanken nicht

9 Antworten

Dann gibst du dem Pächter deine ladungsfähige Anschrift, welche du von deinem Perso abschreiben lässt (WICHTIG: Es darf weder eine Kopie des Personalausweises angefertigt noch darf dieser als Pfand einbehalten werden) und dann bekommst du eine Rechnung nach Hause die du zeitnah überweist.

Ich würde wsl. aus Scham mein Auto als Pfand da lassen xD

@DrCooper

Das wäre je nachdem wo die Tankstelle sich befindet nicht zwingend eine gute Idee ;-)

Auch steht der Wert des hinterlegten Pfands in keinem Verhältnis zur geschuldeten Forderung.

Es darf sehr wohl der Ausweis kopiert werden damit der Tankstellenpächter die Daten hat allerdings darf er keinesfalls den Ausweis behalten

@Oldie01
Es darf sehr wohl der Ausweis kopiert werden

Nein.

§ 14 PAusWG regelt auch das.

Nur Behörden (Abs. 1) sowie Finanzdienstleister (zwecks Geldwäschegesetz) und TK-Unternehmen (Abs. 2) dürfen Kopien anfertigen.

@kevin1905

Dieses Gesetz bezieht sich allerdings nur auf die neuen, seit 01.11.2010 ausgegebenen Ausweise mit elektronischem Identitätsnachweis

@Oldie01

§2 Abs. 1 sagt:

Ausweise im Sinne dieses Gesetzes sind der Personalausweis und der vorläufige Personalausweis.

Eine Beschränkung auf die neuen findet augenscheinlich nicht statt.

@kevin1905

Räusper:

Genaugenommen gibt es kein generelles Verbot den Personalausweis selber zu kopieren. Was durch die Regelungen des PAuswG verboten ist, ist die automatisierte Erfassung von personenbezogenen Daten aus dem Ausweis auf einem anderen Weg als dem vom Gesetzgeber hierfür vorgesehenen eID-Verfahren (elektronischer Identitätsnachweis).

@PaulTheCat

Ist eine Interpretationssache. Da das Gesetz recht neu ist, sind die Urteile hierzu etwas spärrlich gesäät.

Einfallen würde mir hierzu spontan nur das Urteil das VG Hannovers (Az.: 10 A 5342/11).

Kommt natürlich drauf an wieso die EC- Karte nicht geht. Liegt es daran dass deren Terminal nicht funkrioniert kannst du ja nix dafür- Ergo....Personalien da lassen und das nächste mal bezahlen. Klappt das mit der Karte mangels Deckung nicht sieht das schon anderst aus. Kann man dir nachweisen dass du das wusstest oder wissen konntest drängt sich der Verdacht des Betruges auf. Das kann natürlich auch andere rechtliche Schritte nach sich ziehen. Aber ´Diebstahl ist es nicht- du wolltest zahlen kannst aber nicht...aus welchen Gründen auch immer

Personalausweis hinterlegen und mit Bargeld wieder abholen!

Personalausweis hinterlegen
Verboten!

Du kannst nicht das Eigentum anderer (hier der Bundesrepublik Deutschland) als Pfand hinterlegen (vgl. § 4 PAusWG).

@kevin1905

Ja Kevin1905, da hast du Recht; §1 I PAuswG besagt: "...Vom Ausweisinhaber darf nicht verlangt werden, den Personalausweis zu hinterlegen oder in sonstiger Weise den Gewahrsam aufzugeben..."

Allerdings war in der Frage m.W. nicht verlangt worden den Personalausweis zu hinterlegen. Weiterhin habe ich nicht von Pfand sonder von einer Sicherheit gesprochen! Der Begriff “Pfand” wäre in diesem Zusammenhang sogar falsch. Ein Pfand geht mit einem wie auch immer gearteten Verwertungsrecht einher, also der Möglichkeit, das Pfand zu veräussern und mit dem Erlös seine Forderung zu befriedigen.

Korrekt müste es also heissen:
---> Möglichst eine Kopie des Personalausweises / Adresse als Sicherheit hinterlegen und mit Bargeld zurückkommen und bezahlen.

Dann legst du denen deinen Personalausweis vor und bringst das Geld später zurück.

Ist mir auch schon einmal passiert. Die haben vorgedruckte Schreiben, Schuldanerkenntnis! Du legst den Perso vor, die tragen deine Daten ein, du unterschreibst und wenn du dann das Bargeld hast wird der Zettel vernichtet! Keine große Sache!