Ebaykleinanzeigen ein Käufer besteht auf sein Recht es jetzt zu bekommen kann der mit Anwalt kommen?
Guten Tag meine Mutter hat bei ebeykleinanzeigen was verkauft nur wer zu erst kommt mahlt zu erst.
nur jetzt besteht einer darauf den Artikel zu bekommen ob wohl ein andere zuvor gekommen ist.
jetzt terrerosiert der Käufer meine Mutter das sie ein Vertrag eingegangen wäre ect weis einer wie das jetzt geht jetzt ob das stimmt das er sie anzeigen Ect kann
13 Antworten
Ein Vertrag setzt zwei übereinstimmende Willenserklärungen voraus. Wenn es die nicht gab, gibt es auch keinen Vertrag.
wer zu erst kommt mahlt zu erst
Das bedeutet aber keinesfalls, dass man ein und denselben Artikel an mehrere Personen verkaufen könnte.
Wenn deine Mama es auch ihm verkauft hat, bzw ihm zusagte, ist sie in der Pflicht ihren Vertrag zu erfüllen
Sie hatte ihm aber zugesagt,,das heißt, sie muss den Vertrag erfüllen!
Sie kann nicht jemanden zusagen u doch an den nächsten geben!
Sie ist in der Pflicht, sie ging, auch via Chat, einen Vertrag ein.
juckt doch keinen ist doch nur ebay Kleinanzeigen
Aus deiner Frage ist nicht zu entnehmen, ob tatsächlich ein Vertrag zustande gekommen ist.
Natürlich kann Jeder einen Anwalt einschalten, um zu versuchen, sein vermeintliches Recht durchzusetzen. Dafür sind Anwälte da.
Du schreibst ja nicht genau was da gesprochen wurde. Sicher kann sich niemand auf etwas mündliches beziehen, wie soll das gehen?! Gerade bei ebay KA gibt es viele Blender und Menschen, die sofort mit Anwalt drohen. Soll er doch. Er hat aber nichts in der Hand, der wird sich schon wieder abregen.
ja sie hatte ihm ein Tag vorher abgesagt weil einer kam und alles genommen hatte und jetzt ist es ja verkauft und weg und er besteht darauf es zu bekommen