Anzeige auf kleiderkreisel wegen dreckigem Schuh?

5 Antworten

Dann soll er den Schuh putzen. Nein, der Anzeige kannst du entspannt entgegen sehen.

Ein gerichtsrelevanter NACHWEIS, daß der Schuh bei ihm dreckig ankam bzw. dreckiger als auf den Fotos wird ihm nicht definitiv gelingen. Da kann der Onkel 10x Anwalt sein. Es wird keine Anzeige geben - wenn der Onkel wirklich Anwalt ist, dann weiß er auch um die totale Erfolglosigkeit einer solchen Anzeige. Die Staatsanwaltschaft wird sich definitiv nicht mit der sache beschäftigen. Aussage gegen Aussage. Kläger: der Schuh war dreckig - Beschuldigter: nein der Schuh war nicht dreckig. Das ist einfach nicht ermittelbar, denn der Schmutz kann auch nachträglich vom Kläger aufgebracht worden sein. es wird zu keiner Anzeige kommen - und falls doch wird diese von der Staatsanwaltschaft abgewiesen werden. Die Richter haben Wichtigeres zu tun als sich um mehr oder weniger verschmutzte Gebrauchtschuhe zu kümmern - zumal kein Nachweis erbracht werden kann, wo der Schmutz tatsächlich aufgebracht wurde, bzw. entstanden ist.

Nein, da dies keine Straftat darstellt.

Ob zivilrechtliche Ansprüche gestellt werden (Sachmängelhaftung) und Aussicht auf Erfolg haben, ist eine andere Frage.

Du selber musst es wissen ob die Schuhe sauber waren oder dreckig...also?!

Ob die Schuhe sauber oder dreckig waren, spielt für die Frage keine Rolle.

@Oponn

Wenn du meinst, dann beantworte die Frage doch. Oben bei Frage auf : antworten klicken.

@booktolook

Ich meine nicht, ich weiß. Das Wiederholen einer korrekten Antwort halte ich für wenig sinnvoll.

@Oponn

Und ich halte es für wenig sinnvoll überall seinen Senf zu anderen Antworten zu geben. Mache ich auch nicht. Wenn ich eine Frage beantworten kann, beantworte ich sie. Das ist der Sinn dieses Forums...Nicht...deine Antwort ist nicht richtig, sie lautet...

@booktolook
Wenn ich eine Frage beantworten kann, beantworte ich sie.

Offensichtlich beantwortest du auch Fragen, die du nicht beantworten kannst. Ich werde auch weiterhin darauf hinweisen, wenn eine Antwort unsinnig ist. Du musst das ja nicht tun.

Hallo,

Jedenfalls wenn Sie die Gewährleistung für Sachmängel ausgeschlossen haben, haften Sie nicht für den Mangel. Wenn Sie die Gewährleistung nicht ausgeschlossen haben, so haften Sie für die Verschmutzungen nur, wenn diese schwerwiegender sind, als der Käufer nach der Art der gekauften Sache erwarten konnte.

Strafrechtliche Konsequenzen haben Sie nicht zu befürchten, wenn Sie den Käufer über die Beschaffenheit des Schuhs nicht bewusst getäuscht haben.

Wenn ich saubere SChuhe verkaufe und dreckige liefere, dann kann ich noch soviel Gewährleistung ausgeschlossen haben, ich hafte trotzdem für den Mangel.

@AnglerAut

Wollte ich auch gerade kommentieren. Zu ergänzen ist allerdings, das der Mangel (Dreck beim Schuh) wohl in jedem Fall unerheblich ist. Einmal schnell säubern.