eBay Verkauf: Artikel versehentlich wiedereingestellt, aber ausverkauft. Käufer besteht auf Artikel

9 Antworten

Ob das so einfach ist sich auf einem Angebotsirrtum zu berufen wage ich zu bezweifeln. Wenn das Angebot die 10 Tage durchläuft und ein Käufer feststeht, so ist nach den Richtlinien von eBay ein rechtsgültiger Vertrag zu Stande gekommen. Mir sind mehrere Fälle bekannt, wo der Verkäufer die A- Karte hatte und zu Schadenersatz verurteilt wurde. Kommt auch immer darauf an mit welchem Heini man aufeinander trifft. Auch sollte man feststellen und so ist das zumindest bei mir, dass ich meisten mal eben nachsehe auf was ein Angebot eingegangen ist. Wenn ich dann feststelle, dass ich diesen Artikel nicht mehr habe besteht die Möglichkeit eines Angebotsirrtums und kann auch während der Auktion den Artikel löschen ohne Gefahr laufen zu müssen das ich eine Negativbewertung erhalte.

Ob man jetzt über mehrere Jahre Handel bei eBay treibt sagt nichts darüber aus, ob man auch die AGB und das ganze drum herum kennt.

Ich weiss ja nicht, wie "lebenswichtig" der Artikel ist, aber wenn jemand anderer überboten oder gekauft hätte, wäre er auch weg gewesen. Nach meiner Ansicht ist es eine Frage des guten Willens, ob man auf seinem Recht besteht oder nicht!

Ich hatte einmal geboten und nicht beachtet, dass abgeholt werden muss - wobei oft trotzdem gesandt wird - und hätte retour 340 km fahren müssen, um einen DVD-Player abzuholen. Der Verkäufer wollte auf keinen Fall senden. Da habe ich angeboten, den Artikel selbst wieder einzustellen, mit der entsprechenden Auflage "unbedingt abholen". Der Verkäufer hat dann "abgewinkt" und den Artikel wieder eingestellt; das war SEHR NETT von ihm! Wären wir uns nicht auf diese Art einig geworden, hätte ich einfach Fr. 30.- gezahlt und nicht abgeholt; bei so einem Betragt ist das noch gut möglich.

Ich würde sagen: Manche Leute meinen, anderen mit den Worten "Anwalt" und "rechtliche Schritte" Angst einjagen zu müssen. Ruhig Blut und abwarten. Was man nicht mehr hat, kann man nicht mehr verkaufen!

Du hast es direkt an Ebay gemeldet. Ich würde abwarten und Ebay evtl. nochmal über den Support drauf hinweisen. Kein Kaufvertrag ist ja eigentlich nicht zustande gekommen weil sie ja nicht nichts verkaufen können.

Liebe Grüße sessecun

Es gibt ja nicht umsonst bei ebay "problem klären- Artikel ausverkauft". Was will der schon machen, falls er zahlt, zahl ihm sein Geld zurück, eine negative Bewertung wirst du wohl in Kauf nehmen müssen, warte damit, ihn zu bewerten und schau, was er macht.