Felgen verkauft aber falschen Lochkreis angegeben Käufer droht mit Anwalt?

13 Antworten

>Dieser Artikel wird  ausdrücklich

Du hast aber nicht den Artikel den Artikel verkauft den du beschrieben hast.

Was ich an der Sache nicht verstehe: Da hast durch deinen Fehler etwas verkauft was jemand nun gar nicht benutzen kann. Da wäre es mich absolut selbstverständlich die Ware ohne Wenn und Aber zurückzunehmen. Der Käufer kann sie nicht benutzen. Du versuchst nun dich da rauszuwinden. Ekelst du dich da nicht vor dir selber?

du wirst die Felgen zurücknehmen müssen, der Käufer hat sich auf deine Beschreibung verlassen; die war Fehlerhaft was DU zu verantworten hast.

da nutzt dir auch keine Garantie, Gewährleistung oder keine Rücknahme was

das hast du alleine verbockt; zahl ihm die Rücksendekosten auch zurück und stell die Felgen neu mit den richtigen Angaben ein.

Wenn du dich weigerst und er vor Gericht zieht, du verlierst

Deine Denkweise ist leider ein fataler Irrtum!

Gewährleistungsrechte des Käufers

Sie sind als Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die Ware frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übergeben - gleich ob Sie privater oder gewerblicher Verkäufer sind. Ist die Ware bei der Übergabe an den Käufer mangelhaft, stehen dem Käufer Gewährleistungsansprüche zu.

Bei Vorliegen eines Mangels bei der Übergabe der Sache kann der Käufer grundsätzlich:

  • Wahlweise Lieferung einer neuen Sache oder Reparatur der mangelhaften Sache verlangen (sog. Nacherfüllungsanspruch)
  • Bei Fehlschlagen, Unmöglichkeit oder Verweigerung der Nacherfüllung durch den Verkäufer vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern
  • Bei Verschulden des Verkäufers Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen

Für diese Ansprüche gilt grundsätzlich eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren (§ 438 BGB).

Hinweis: Eine Anfechtung wegen Eigenschaftsirrtums ist jedenfalls nach Übergabe der Sache an den Käufer grundsätzlich nicht mehr möglich um nicht die Gewährleistungsansprüche des Käufers zu umgehen. Lassen Sie sich hier im Zweifel von einem Anwalt oder einer anderen Rechtsberatungsstelle beraten.

(Quelle: eBay)

Mein Tipp:

In diesem Fall hast du wirklich überhaupt keine Chance!

Traurig, dass du überhaupt für möglich hältst, deine fahrlässiges Handeln, auf den Käufer abschieben zu können.

Ich denke, da musst du einfach in den sauren Apfel beißen, und einige Euro Verlust einstecken.

Billiger wird es jeden falls nicht, wenn der Käufer einen Anwalt hinzu zieht.

Dann hast du dessen Kosten zusätzlich an der Backe.

Leider dumm gelaufen - Nimm's sportlich!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Dieser Artikel wird  ausdrücklich ohne Garantie ohne Gewährleistung und ohne Rücknahme verkauft. Das es sich um ein Privat Verkauf handelt bestätigt der Käufer diesen Artikel bewusst ohne Gewährleistung, Garantie, Rücknahme gekauft zu haben

DIesen Unsinn liest man bei den meisten Anzeigen. Unsinn deshalb, weil man eine Garantie nicht ausschliessen kann. Die kann man nur geben. Was nicht gegeben wurde, kann man nicht ausschliessen. Und ein Recht auf Rücknahme gibt es sowieso nicht.

Einzig die Gewährleistung auszuschliessen ist sinnvoll. Dieser Auschluß bedeutet aber nicht, dass man falsche Angaben machen könnte und der Käufer dann Pech hätte.

Dein Artikel besitzt nicht die zugesagte Eigenschaft eines bestimmten Lochkreises. Damit hast du den Kaufvertrag nicht erfüllt, und der Käufer hat das Recht auf Nacherfüllung. Da der Lochkreis nicht geändert werden kann, kann er verlangen, auf deine Kosten einen zweiten Satz Felgen mit den genannten Maßen zu erhalten.

Wenn du Glück hast, einigt er sich mit dir auf Aufhebung des Kaufvertrages, so dass du ihm nur Kaufpreis plus Versandkosten erstatten mußt.

Die nicht passenden Felgen darf er behalten, denn du hast ja unsinnigerweise die Rücknahme ausgeschlossen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Artikelbeschreibung ist fehlerhaft, das geht auf Deine Kappe.

Davor schützt Dich auch der Ausschluss der Gewährleistung nicht.