Ebay *verlosung* Betrug oder nicht?

20 Antworten

Das eine ist eine gewisse Irreführung durch die Überschrift.

Das andere ist, daß man es als Glücksspiel bezeichnen könnte - und das ist nun mal in Deutschland in dieser Form verboten. Noch dazu kann man bei diesem in keiner Form (da es keine "offizielle"/neutrale Überwachung gibt) überprüfen, inwiefern wirklich der Zufall eine Rolle spielt.

Auch wenn (oder gerade weil) in der Beschreibung klar drinsteht, worum es geht, ist ganz offensichtlich, daß das nur Ärger nach sich ziehen kann!!!

Tayfun1210 
Fragesteller
 17.01.2011, 14:41

Das ist so der Käufer wusste bevor er das angebot angenommen hat worum es ging er nutzt jetzt meine Situation aus und sagt wenn du mir das Handy nicht schickst gehe ich zum Anwalt . Er hääte doch das Angebot bei Ebay melden sollen und nicht ausnutzen ? was meint ihr dazu...

Anton96  17.01.2011, 14:50
@Tayfun1210

Das kommt davon wenn ein Betrüger an einen kommt der das Geschäft besser beherscht. Du wolltes Betrügen und jammerst jetzt rum weil du auf die Schnauze gefallen bist. Ich habe kein Mitleid mit dir. Du hast ganz bewusst nicht in der Kurzbeschreibung geschrieben das es sich um eine Verlosung handelt, das du das im Fließtext nachholst bringt nichts, den keiner muss damit rechnen, das haut dir jeder Richter in einem Zivilprozess um die Ohren und auch Strafrechtlich könnte das ein Problem werden. Einige dich lieber mit dem Käufer.

Besserwisser44  17.01.2011, 16:07
Chopper1983  18.01.2011, 20:29
@Tayfun1210

und deine kopierten reaktionen auf die antworten sind mehr als arm Tayfun1210! Was du machst ist Betrug - die Überschrift ist mehrdeutig und das Foto lässt anmuten, dass auf ein iPhone geboten wird und nicht auf die Packung, wo etwas anderes drin sein könnte. es gibt leute, die sich den text nicht durchlesen und bieten - und DANN kannste probleme bekommen...

bei der ebayanmeldung muss man auch den agb zustimmen , natürlich sollte man vorher lesen , was man da zustimmt , dann hättest du gesehen das es nicht erlaubt ist , ich hoffe ebay schmeisst dich raus , solche verkäufer braucht keiner

Chopper1983  18.01.2011, 20:26

der is 16 - schon aus dem grund hätte ebay es nicht zulassen dürfen! aber sicher hat er n falsches geburtsdatum angegeben und sicher hat er sich die agb nicht durchgelesen - solche leute denken, eine agb ist nur n kästchen, wo man ein lustiges häkchen reinklicken muss, um es zu bestätigen ...

Besserwisser44  19.01.2011, 14:39
@Chopper1983

warum ebay das alter seiner user nicht prüft , ist mir schon seit jahren ein rätsel

du verkaufst ganz offentsichtlich ein handy, und genau das will der käufer haben. zu recht. du hast einfach nur versucht die leute übern tisch zu ziehen, dass verstösst einerseits gegen die ebay regeln und kann dir auch rechtlich probleme bringen.

du hast unter garantie nicht eines der handys für den verkauf sondern von anfang an vor nur das eine paket mit dem angeblichen wert von 1-200 euro zu verschicken. verlosungen/auktionen dieser art sind nicht rechtens, es sei denn sie wurden von offiziellen stellen überwacht, was bei dir kaum der fall ist...

der verkäufer hätte sich das natürlich denken müssen (und wissen, ich kann nicht verstehen wie man auf sowas bietet), dass du nur versuchst abzuzocken und hätte gar nicht erst bieten sollen. gib ihm das geld zurück und lass es in zukunft...such dir ne arbeit wenn du geld brauchst

Mach uns hier nichts vor. Du wollstest gar nichts verlosen, du hättest dem Höchstbietenden sowieso dein Müllpaket von 1-200€ zugeschickt. Wahrscheinlich haste nicht mal ein einziges der anderen Sachen.

Scheiße find ich das.

Das ist Grenzwertig, für Glücksspiele Bedarfs es einer Genehmigung, aus dieser Ecke können also durchaus Probleme kommen. Dann ist die Produktbeschreibung Falsch, den das es sich um eine Verlosung handelt gehört nicht nur in den Fließtext sondern schon in die Kurzbeschreibung, man könnte durchaus von Arglistiger Täuschung reden. Ob es sich auch im Strafrechtlichen Sinne um Betrug handelt wird bei einer Anzeige die Staatsanwaltschaft oder ein Gericht entscheiden.