Betrug ebay Kleinanzeige

10 Antworten

Bei einer Überweiseung kann er kein Geld von der Bank zurückfordern, das muss auf dem Privatweg geschehen. Bei Einzug kann man das Geld zurückfordern.

das geld wurde ohne sein wissen an mich überwiesen

Das muss einer verstehen? Wer sonst soll die Überweisung veranlasst haben?

Vollkommen richtig!Ist mir auch neu das die Bank das einklagt, eigentlich muss sich die Private Person drum kümmern

Hast du das Geld per Lastschrift von seinem Konto eingezogen? Ansonsten verstehe ich das gar nicht.

Wenn er dir das Geld überwiesen hat, kann er den Betrag nicht nach 2 Tagen zurückholen. In diesem Fall würde sich die Bank meines Wissens auch nicht einschalten. Von der Überweisung muß er zudem gewußt haben, denn er selbst hat die Überweisung bei seiner Bank in Auftrag gegeben.

Bist du sicher, dass die Postbank dich angeschrieben hat??? Es könnte ein Fake-Brief sein oder war das eine Fake-Email-Aufforderung??? Wer hat dich wie kontaktiert?

Drohen die dir mit Brief?Solche Leute gehören verprügelt-jetzt musst du eingeschrieben antworten, mit Kopie als beweis.... wenn sie dir weiter drohen-ohne auf dein schreiben ein zu gehen-musst du nicht weiter antworten (glaube ich zu 80%) irgentwann käme dann Inkasso und danach irgentwann Gerichtsverfahren-Extremfall. Du musst beachten-eingeschriebene Briefe sind nur 2 Jahre oder so bei DHL nachweisbar, wann wohin-am besten du läst dir das nochmal von dhl per email "beglaubigen" und hebst das alles auf bis sie vielleicht wirklich vor Gericht wollen.... Soland du alles nachweisen kannst, musst du dich von Inkasso nicht einschüchtern lassen-und einen Anwalt dafür zu nehmen wäre nicht rentabel (nehme ich mal an)-und die machen auch nicht viel mehr (habe da schone rfahrungen mit Anwälten gemacht)

Ich drück dir die Daumen das die Postbank dein ersten Brief wahr nimmt/einsieht!

Ich halte die Postbanksache auch für einen Fake....

@ZuumZuum

nein. Ich meine einen Beweis über email Schriftverkehr, kaufabschluss etc.->klar das mit leeren Packet, kann man jetzt ist unendliche Philosophieren

 

die postbank soll dir erstmal erklären, aufgrund welcher rechtslage die meint, daß du irgendwas zu erstatten hättest. die forderung muß der laden gegebenenfalls vor gericht nachweisen. wär spannend zu sehen, wie die das anstellen wollen.

kann ja jeder behaupten, daß sein konto gehackt wurde.

lies dir das mal durch:

http://www.auktionshilfe.info/thread_10262p1

sofern du nicht der threadersteller bist, dann ist das sehr ähnlich zu deinem fall.

Schildere denen den Vorgang. Und schreib, dass du arg bezweifelst, dass die Überweisung ohne das Wissen des Kontoinhabers erfolgt sei, da Sendungsempfänger aus dem Verkauf und Kontoinhaber identisch seien. Außerdem belege der Schriftverkehr mit dem Käufer, dass eben der überwiesene Betrag mit dem vereinbarten Betrag aus dem Verkauf übereinstimme.

Zur Not kannst du ja noch behaupten, dass du das Geld inzwischen ausgegeben hast und dich auf Entreicherung berufen.

o,O hab das gerade mal nach gegoogelt... da könnte ich mich ja immer auf Entreicherung berufen?Gibt es da nicht eine genauere Definition dafür?Ich könnte ja z.b. Geld klauen, das auf ein Schwarzgeldkonto bunkern-Bereicherungsparagraph->knast gehen->danach reich weiterleben?:,D

@menyou

Wenn du dir den Paragraphen zur Entreicherung mal anlesen würdest, tätest du erkennen, dass das nicht geht.