Ebay - Gebot zurückgezogen,- Betrug?

11 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein, das ist kein Betrug, sonst würde es diese Option ja nicht geben.

So, nochmal zum Mitschreiben. Wenn die Funktion "Gebot zurückziehen" Betrug wäre würde Ebay so eine Option nicht zulassen. Das war meine Aussage.

Betrug ist es erst, wenn diese Option von potenziellen Käufern ausgenutzt wird um dem Verkäufer zu schaden.

Betrügen LÄSST MAN SICH erst, wenn man an den unterlegenen Bieter tatsächlich VERKAUFT und diese Personen unter einer Decke stecken.

In so einem Fall muss der Betrug auch erst nachgewiesen werden. Man kann es zumindest dann an ebay melden.

Niemand ist gezwungen dem unterlegenen Bieter tatsächlich den Artikel anzubieten!

Also Artikel neu einstellen, das Ganze beobachten und wenn die gleichen User wieder drauf bieten melden.

(Ich würde sie allerdings schon vorher blocken)

@fraufrings

@fraufrings - traurig, dass du es nötig hast, Antworten löschen zu lassen, die dir nicht gefallen - weil sie eine andere - imho richtigere - Meinung vertreten.

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Zum Sachverhalt kann ich dir nur sagen, dass es sehr viele Funktionen bei Ebay gibt, die Dinge zulassen, die nicht rechtskonform sind - als ein Beispiel nenne ich nur die "Gebotsrücknahme-Möglichkeit".

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Deine Antwort her halte ich für völlig nichtssagend und sie hilft dem Fragesteller auch nicht weiter.

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Die m.E. korrekte Antwort wäre gewesen, dass er NICHT verpflichtet ist, den Artikel zu verkaufen und ihm die Erklärung dazu zu liefern.

@user1545

Ich habe sie beanstandet, weil sie einfach nur trotzig und lächerlich waren. Und GARKEINEN Inhalt hatten.

Gönnt mir doch den billigen Stern und gut ist. Ich würde ihn dir und allen anderen Heulern auch gutschreiben, weil der mich nicht kratzt, aber das geht ja nicht.

(Übrigens ist meine Antwort ja genau so mit weggefallen wie eure Heulattacken) Daher hab ich sie noch mal neu geschrieben.

Und wenn du mal genau lesen würdest steht in meiner Erklärung genau das drin was DU für sinnvoll halten würdest.

Wo ist jetzt meine Antwort schwachsinnig? Das ist mir echt zu billig hier...

@fraufrings

@ fraufrings deine antwort ist ein gutes beispiel, dass man bei GF nur durch die menge der beantworteten fragen platin-fragant wird. die qualität spielt leider keine rolle....

@Besserwisser44

ihr seid alle so gönnerhaft... aber tut mir leid, auch die Eigenbeanstandung dieser meiner Antwort wollte der Support nicht akzeptieren. Ich hätte euch den Stern gerne nochmal zum Abschuss gegeben, aber der Support ist der Meinung, das wäre nicht nötig. Ihr könnt euch den Stern in die Haare schmieren. Er ist doch nichts wert. Und wenn ein paar unnötige Fragen und daraufhin meine unnötigen Antworten gestrichen würden, dann wäre ich auch kein was weiss ich Fragant... ich kenne meinen Rang gerade nicht.

Das ist ein beliebtes Spiel, um für fast umsonst bei Ebay an werthaltige Artikel heranzukommen. Zwei sprechen sich ab, der eine legt - ganz zu Anfang der Auktion - ein ziemlich üppiges Gebot rein, und sein Partner geht daraufhin noch mal drüber. So wird die Auktion mit nur zwei Geboten so weit hochgejazzt, dass andere potentielle Bieter schon gar keine Lust mehr haben, sich zu beteiligen. Ganz kurz vor Schluss wird das höhere Gebot - und das ist dann schon Missbrauch, denn keine Sau kontrolliert oder kann beweisen, ob ein Gebot zu Recht zurückgezogen wurde - gelöscht, der Preis fällt ins Bodenlose und der glückliche Käufer macht einen schönen Reibach. Problem ist, dass man so etwas nur sehr schwer bis gar nicht beweisen kann. Theoretisch geht das auch mit zwei E-Mail-Accounts auf denselben Namen, (oder auf den der Freundin / Frau / Schwiegermutter). Schützen kann man sich m.E. nur, indem man sich genau anschaut, wer da bietet, wieviele Bewertungen der Bieter hat (und welchen Inhalts) etc. Und man sollte mißtrauisch werden, wenn die Auktion schon ganz zu Anfang hochgeht und dann lange nichts passiert. Grüße, Mike

wieviele leute haben denn das gebot zurück gezogen? so viel weniger kann es dann doch gar nicht sein, oder? also ich hab´ mal in stern-tv einen bericht gesehen, wo tatsächlich ein betrug bei ebay beschrieben wurde. dass tatsächlich leute hingehen und auf großem niveau auf teure sachen sehr hoch bieten und dann die gebote zurück nehmen, sodass einer der leute nur wenig bezahlen muss. wie genau das nochmal war, weiß ich nicht. aber ich glaube jetzt auch nicht ganz, dass das ausgerechnet bei dir der fall war. was hast du denn verkauft, wieviel war das höchstgebot und für wieviel ist es jetzt weggegangen? LG

einer hat das gebot zurückgezogen... statt erhofften 400 euro nur noch 200 euro...handelte sich um ein iphone.

@Hansall

Gerade in dem Fall ist es sowas von offensichtlich, dass hier ein "Freund" des Zweitbieters das Höchstgebot zurückgezogen hat.

AUF KEINEN FALL FÜR 200 EURO HERGEBEN!!

Das ist unter anderem eine beliebte Betrugsstrategie. Da kommst Du aber ganz einfach wieder heraus. Sobald ein Gebot einmal überboten wurde, verliert es seine Unmittelbarkeit und damit für Dich den Zwang zu diesem Preis die Sache herzugeben. Das findet sich in jeder Einführung zum Sachenrecht. Ich schaue mal ob ich irgendwo einen Internetbeleg finde. Aber Du kannst auch einfach mal in eine Einführung schauen, die sind heute wirklich nicht mehr schwer zu verstehen. Ich habe Rainer Wörlen('s Einfürhungen) zuhause (auch bei ebay gekauft) und der erklärt hervorragend. Also keine Scheu vor'm Papier...

okey, dann halt ich mich mal danach...also kann ich ihn aber nicht anzeigen deswegen, oder? im sinne von verdacht auf betrug

@Hansall

Du kannst sie bei ebay melden. Je nach dem ob der User schon mal "Kontakt" zu ebay gehabt hat und gemeldet wurde, kann sein account darunter leiden. Wenn ein user öfter auffällt, wird er evtl. gesperrt.

@fraufrings

Falls er ebay öfter aufgefallen ist, kann er gesperrt werden, aber ich denke, den Vorsatz nachzuweisen wird sehr schwierig und aufwendig für Dich. Und das alles dann für den eventuellen Ersatz von 40 Euro ebay-Gebühren, ich weiß nicht... Wichtig ist für Dich zu wissen, das bereits überbotene Gebot ist für Euch beide nicht mehr bindend! Du brauchst also das Handy nicht an den anderen Bieter zu übergeben.

@unlocker

Hi unlocker, da gebe ich Dir völlig recht. Diese Frage wird aber wie so viele von ebay unbeantwortet bleiben. Die nächste AGB-Überarbeitung wird nur wieder nur neue Gebührenformen produzieren... Danke für den Link, den ist, glaube ich, vor allem für einen Laien sehr hilfreich, da sich Fachtermini und §§ wirklich in Grenzen halten.

@Nietzsche81

Ich bin bescheuert, ich schreibe ich hier 20 mal Sachenrecht, meine aber natürlich SCHULDRECHT.... Pech, wenn man blöd ist...

der verdacht liegt nahe....

ich wuerde es auf jeden fall an ebay weiterleiten...

( ist gut moeglich, dass der kaeufer und der "vorbieter" unter einer decke stecken...