EBay Verkäufer tritt von Kaufvertrag zurück wegen Gebühren was nun?

E-Mail  - (Recht, eBay, Vertrag)

9 Antworten

Du könntest rechtliche Schritte einleiten, denn der über ebay gem. BGB geschlossene Kaufvertrag ist rechtsgültig:

http://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_2.html

Bin ich an mein Angebot gebunden, auch wenn das Höchstgebot viel zu niedrig ist?

Ja!

Kommt es über den eBay-Marktplatz zum Abschluss eines Kaufvertrages, sind Sie nach § 433 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) grundsätzlich verpflichtet, den gekauften Artikel an den Käufer zu übergeben.

Dies gilt auch, wenn sie mit dem Höchstgebot nicht zufrieden sind oder Sie zwischenzeitlich den Verkauf des Gegenstandes bereuen.

Weitere Informationen zum Vertragsschluss bei eBay finden Sie hier.

Das Wort hier ist eine Link und führt weiter auf die Seite:

Vertragsschluss über den eBay-Marktplatz

Dein Problem dürfte nur sein, bis Du das alles durchgesetzt hast, ist das Handy mit Sicherheit nicht mehr auf dem aktuellen, von Dir gewünschten Stand.

suntimes  21.03.2016, 07:14

Der Vertrag ist aber nicht deshalb gültig weil das Ebay auf seinen Seiten schreibt :-)

haikoko  21.03.2016, 09:16
@suntimes


Der Vertrag ist aber nicht deshalb gültig weil das Ebay auf seinen Seiten schreibt :-)

Bitte genau lesen, davon habe ich nichts geschrieben. Denn ebay ist nur die Verkaufsplattform.

Aber ebay kommt nicht umhin auf das BGB, der Grundlage der Kaufverträge zwischen Käufer und Verkäufer auf dieser Verkaufsplattform, hinzuweisen.
Ich zitiere:


sind Sie nach § 433 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) grundsätzlich verpflichtet, ...

Die AGB von ebay betreffen lediglich den Nutzungsvertrag zwischen ebay und dem jeweiligen ebay-Kunden.

Theoretisch kannst Du die Lieferung zum bei Ebay erzielten Preis einklagen. Der über Ebay geschlossene Vertrag ist rechtsverbindlich.

Über die Ebaygebühren und andere Nebenkosten hätte sich der Verkäufer vor Angebotserstellung kundig machen müssen. Daß ers offensichtlich nicht getan hat, hast Du nicht zu vertreten.

Ob Du ihn per Rechtsanwalt zur Erfüllung zwingen willst, ist Deine Entscheidung. die Chancen stehen jedenfalls gut.

Viele haben dir hier ja schon teilweise richtige Antworten gegeben, allerdings ist manches davon auch falsch ;-)

Fakt ist: du hast einen gültigen Kaufvertrag abgeschlossen. 

Dieser ist für beide, dich als Käufer und auch ihn als Verkäufer bindend.Du solltest nun deinen Teil des Vertrages erfüllen und das Handy bezahlen (nur per PayPal, weil er ja wahrscheinlich nicht liefern wird, nicht dass du auch noch dein Geld los bist!).

Dann wartest du die Lieferung ab. Kommt sie nicht fristgerecht setzt du eine Nachfrist und drohst dem Verkäufer auch an, dass du dir sonst anderweitig Ersatz beschaffen wirst und ihn dafür schadenersatzrechtlich haftbar machst.

Liefert er noch immer nicht, kaufst du das Handy wo anders. Dabei musst du darauf achten den Schaden für den Verkäufer möglichst gering zu halten, du solltest also einfach ein günstiges Angebot suchten und dort kaufen. 

Gleichzeitig forderst du über Paypal den bezahlten Betrag zurück. Dann forderst du den Verkäufer auf die Differenz an dich zu bezahlen, also den Betrag, den du mehr bezahlen musstest, weil er nicht geliefert hat.

Bezahlt er nicht gehst du zu einem Anwalt und lässt den Betrag einklagen. Die Kosten für Anwalt und Betreibung muss dann auch der Verkäufer bezahlen.

Entgegen manchen Meinungen hier hast du keine Möglichkeit den Verkäufer zu zwingen das Gerät herauszugeben, weil du noch kein Eigentum daran erworben hast. Darum der Weg über Ersatz und die Mehrkosten, die er dadurch verursacht als Schadenersatz.

AalFred2  21.03.2016, 13:29

Das verstehe ich nicht. Du bejahst zwar die Existenz eines Kaufvertrages, verneinst aber die Pflicht zur Leistung durch den Verkäufer. Das passt doch nicht zusammen.

Nichts da geh nicht darauf ein und besteh auf dein Handy. Es gehört dir und ermuss es aushändigen. Mit den Gebühren bzw. Provision wusste er vorher.

Rein formal hast du einen Kaufvertrag und der Verkäufer muss liefern und du musst zahlen.

Wie immer könnte es schwer werden das durchzusetzen.

Entweder auf die harte Tour mit Anwalt und Gericht, mit dem Nachteil für dich, dass du die Anwaltskosten vorlegen musst und vor allem, bis die Sache verhandelt wird, ist das Telefon schon veraltet

Oder mit Vermittlung des Ebay-Kundenservices

Oder du akzeptierst den Rücktritt des Verkäufers und machst einen auf Papier geschriebenen Aufhebungsvertrag (das ist dann wasserdicht, denn auch du hast aus dem Kaufvertrag die Verpflichtung den Kaufpreis zu entrichten)

Mein Tip:
Der Preis von € 683 ist ja nun nicht wirklich kein Schnäppchen bei € 860  Neupreis. Ich würde den Rücktritt des Verkäufers akzeptieren, aber auf einem entsprechenden Brief mit Unterschrift bestehen. Er schickt einen Brief mit zwei Durchschlägen, dass er von dem Ebay Verkauf zurücktritt und das Händy nicht liefert und im Gegenzug Zahlung des Kaufpreises verzichtet, du zeichnest Einen davon gegen und schickst das dann zurück. Das Ebay dann trotzdem noch Anspruch auf die Verkaufsprovisioin hat, muss der Verkäufer mit Ebay ausmachen. Damit hast nichts zu tun.