Ebay und Marken recht, Markenname mißbräuchlich oder irreführend

2 Antworten

Ob das rechtlich korrekt war kann leider nur ein Anwalt entscheiden. In der Praxis ist es aber nunmal so, dass man es tunlichst unterlassen sollte, andere Anbieter des Artikels zu erwähnen. So etwas kann man in einem Blogeintrag z.B. bei einem Erfahrungsbericht machen. Aber in einem Verkaufstext macht man sich da nur Probleme :(

stratos2 
Fragesteller
 29.09.2014, 18:47

Stimmt, es werden einem Probleme gemacht. Ich habe als juristischer Laie auch vorher gegoogelt und gedacht, das mit vergleichender Werbung sei OK, solange der Preis beim Einstellen aktuell ist.

Da drängt sich noch 'ne Frage auf: Und was ist wenn ich den Artikel in einem bestimmten Händler gekauft habe und ihn dann weiterverkaufen will. Darf ich dann noch nicht einmal sagen, wo ich den Artikel gekauft habe?

Margita1881  29.09.2014, 19:21
@stratos2

Darf ich dann noch nicht einmal sagen, wo ich den Artikel gekauft habe?

Warum willst das unbedingt schreiben??

Vergleichende Werbung ist bei ebay sowie Kleinanzeigen verboten. Wenn ich den geeigneten Passus finde, reiche ichn ihn noch nach.

stratos2 
Fragesteller
 29.09.2014, 18:42

Danke, ich würde mich über den Hinweis freuen. Steckt der Passus vielleicht in den AGB von ebay?