Ebay und Marken recht, Markenname mißbräuchlich oder irreführend
Hallo bei mir sind gerade von EBAY meine Kleinanzeigen gelöscht worden.
Begründung: Sie nutzen unsere geschützte Marke XXX irreführend oder mißbräuchlich.
Folgend Frage: ist es eine irreführend oder mißbräuchliche Verwendung eines Markennamens wenn ich mich in meinen Text darauf beziehe, daß:
a) der Markeninhaber (hier das Geschäft wo es noch gute Dinge gibt) Artikel des selben Herstellers im Programm hat? b) den selben Artikel im Programm hat. c)ich im Ramen von vergleichender Werbeung den aktuellen Preis des Markennameninhabers zum Vergleich angebe. d) Macht es einen Unterschied ob die Erwähnung in Artikelbezeichnung oder Überschrift erscheint?
Ich hatte eine Artikel eingestellt, eine Gartenschere und darauf hingewiesen, daß die selbe Schere mit einer klitzekleinen Veränderung (mein Modell ist das neuere) auch bei Mftm angeboten wird und den Preis genannt zu dem der Artikel angeboten wird. Mein Preis war natürlich niedriger.
Daraufhin hat ebay auf Betreiben des Markennameninhabers meine Anzeige gelöscht. Liegt es an dem wirklich nur kosmetischen Unterschied, (hier handelt es sich um ein neues Design einer ! Schraube und deshabe hatte ich die Konjunktion wie angefügt ) oder muß ich in meinen Anzeigetexten jeden Hinweiß auf andere Anbieter des Artikel unterlaßen?
2 Antworten
Ob das rechtlich korrekt war kann leider nur ein Anwalt entscheiden. In der Praxis ist es aber nunmal so, dass man es tunlichst unterlassen sollte, andere Anbieter des Artikels zu erwähnen. So etwas kann man in einem Blogeintrag z.B. bei einem Erfahrungsbericht machen. Aber in einem Verkaufstext macht man sich da nur Probleme :(
Darf ich dann noch nicht einmal sagen, wo ich den Artikel gekauft habe?
Warum willst das unbedingt schreiben??
Vergleichende Werbung ist bei ebay sowie Kleinanzeigen verboten. Wenn ich den geeigneten Passus finde, reiche ichn ihn noch nach.
Danke, ich würde mich über den Hinweis freuen. Steckt der Passus vielleicht in den AGB von ebay?
Stimmt, es werden einem Probleme gemacht. Ich habe als juristischer Laie auch vorher gegoogelt und gedacht, das mit vergleichender Werbung sei OK, solange der Preis beim Einstellen aktuell ist.
Da drängt sich noch 'ne Frage auf: Und was ist wenn ich den Artikel in einem bestimmten Händler gekauft habe und ihn dann weiterverkaufen will. Darf ich dann noch nicht einmal sagen, wo ich den Artikel gekauft habe?