EBAY Käufer beleidigt mich und unterstellt mir Betrug?

5 Antworten

Da ich jetzt gerade nicht klar erkennen kann wo der Fall geöffnet ist, gibt es zwei Möglichkeiten.

Ist der Fall bei eBay geöffnet, ruf da an bzw. lass dich anrufen! Erkläre deinen Standpunkt. Die werden Bilder anfordern und sich dein Angebot anschauen. So wie du es schilderst, wird eher für dich entschieden werden und das Geld wieder freigegeben. DENN, das wissen nur wenige, PayPal und eBay arbeiten im Hintergrund zusammen. D.h. ist ein eBay Fall eröffnet, kann er keinen PayPal Fall öffnen. Jedenfalls ist das im gewerblichen Bereich so.

Ist der Fall bei PayPal offen, heißt es zunächst beten, dass du einen vernümpftigen Sachbearbeiter bekommst. Beschreibe genau was passiert ist und sende Bilder.
Wenn du Glück hast wird für dich entschieden. Wenn nicht, ist das ein bitteres Lehrgeld.

Für den nächsten Verkauf: Biete kein PayPal an, das bringt immer nur Ärger.

P.s. sobald der Fall abgeschlossen ist, solltest du den Käufer bei dir sperren

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Danke! Der Fall ist bei Ebay geöffnet - das Geld ist schonmal bei PayPal einbehalten (in PayPal steht:

Ihr Käufer hat ein Problem mit dieser Transaktion gemeldet. Loggen Sie sich in Ihr eBay-Konto ein, um mehr zu erfahren.)

Ebay kann aber erst ab dem 10.12 eingeschaltet werden - kann ich davor schon anrufen?

@VenomBoss

Das ist schon mal gut.
Ja kannst du, das hinterlegen die in Ihrem System und so kannst du denen schon mal Bilder senden. Dazu sagen die dir deine Ticket / Fall-Nummer und eine Mailadresse. Dann kannst du am 10.12. - am besten morgens direkt - nochmal anrufen bzw. dich anrufen lassen. Dann kann es sein, dass eBay kurze Zeit später den Fall schließt. Anrufen ist immer schneller und Zielführender als zu schreiben. Zumal die beim Kundenservice echt bemüht sind zu helfen (anders als bei PayPal, wo du keinen erreichst... ätzend) und auch die Betrugsmaschen kennen.

@xPlatypus

Zum Anrufen:
Gehe ganz oben auf "Hilfe" und scrolle ganz weit runter, wähle "Mich anrufen", wähle "Verkaufen", wähle "Rückgabeanfrage bearbeiten" - Nummer angeben, auswählen ob das Gespräch gespeichert werden soll und dann auf den Rückruf warten (die Zeitangabe oben ist sehr verlässlich)

P.s. halte die Fallnummer bereit (findest du wenn du den Fall öffnest) und deinen richtigen Namen zur Identifikation

Das ist natürlich sehr schlecht.

Bei EBay (nicht Kleinanzeigen) ist es so, dass das Geld zunächst an EBay gezahlt wird und dann an den Verkäufer weiter gegeben wird. Dabei lässt sich EBay allerdings Zeit.

Rechtlich bist du aus dem Schneider, sofern es sich tatsächlich um einen Verkauf von Privat handelt und du Gewährung und Rückgaberecht ausgeschlossen hast. Auch wenn der Käufer behauptet, das sei ein Versandschaden, beim Privatverkauf trägt der Käufer das Risiko, sollte der Artikel also verloren gehen oder beschädigt werden, ist es sein Pech.

Ich würde mich mit EBay in Verbindung setzen, sollen die das klären, auf direktem Weg wirst du da nichts erreichen.

Am besten nur versichert versenden und das Verpacken mit ein paar Fotos dokumentieren.

Sorry mein Fehler, Ebay.de nicht Kleinanzeigen ;-)

Ich habe es mit Sendungsnummer und gut verpackt geschickt (wurde alles dokumentiert und einige Bilder gemacht). Eine Rückgabe wurde von Anfang an ausgeschlossen (in den Ebay Einstellungen beim Verkauf). In der Artikelbeschreibung habe ich dies nochmal erklärt mit "Privatverkauf + wegen Defekt". Das Problem ist auch nicht, dass der Artikel nicht angekommen ist.

@VenomBoss

Dann bist du rechtlich gesehen fein raus.

Von Experte haikoko bestätigt

Du bietest freiwillig PayPal an, ergo hast Du alle Richtlinien und Nutzungsbedingungen gelesen und ihnen bedingungslos zugestimmt.

Dazu gehört auch, dass ein Käufer bis 180 Tage nach dem Kauf das Recht hat, einen Käuferschutzfall zu eröffnen, wofür Du auch noch die Gebühren bezahlst.

Und jetzt siehst Du ja, wozu das geführt hat:

PayPal friert sofort das Geld ein, Du kommst nicht ran.

Auch dem hast du zugestimmt.

Du darfst nun abwarten, wie PayPal in diesem Fall entscheidet.

Und es ist eigentlich auch bekannt, dass PayPal erfahrungsgemäß in 99,9% aller Käuferschutzfälle auch tatsächlich für den Käufer entscheidet.

Es bleibt Dir dann natürlich unbenommen, Deine Forderung gegen den Käufer zivilrechtlich durchzusetzen.

Alles klar. Ich hatte bisher 2 größere PayPal Fälle mit solchen Vögeln (als Verkäufer) und PayPal hat in beiden Fällen für mich entschieden.

@VenomBoss

Darf ich fragen, warum Du überhaupt PayPal anbietest?
Bei einer SEPA-Überweisung hättest Du solche Probleme nämlich erst gar nicht.

@Multifunction

Ja im Nachhinein wäre das besser gewesen ;-) ...kann ich nun auch nicht mehr ändern.

Wie hat der Käufer gezahlt? Paypal Waren und Dienstleistungen?

Wenn ja, dann gelten die Paypal Richtlinien zu Waren und Dienstleistungen - egal ob der Artikel auf ebay angeboten wurde oder wo auch immer. Paypal alleine entscheidet dann ob Paypal das Geld zurückerstattet oder nicht.

Wenn du mit der Rückerstattung nicht einverstanden bist, dann bleibt dir nur der zivilrechtliche Weg.

Ja dieser hat über PayPal bezahlt - PayPal hat das Geld "vorbehalten", dies kenne ich vom PayPal Käuferschutz schon, aber dieser Fall läuft über Ebay ab und PayPal behält das Geld... witzig

@VenomBoss
...und PayPal behält das Geld... witzig

Das findest Du spätestens ab dem Zeitpunkt nicht mehr witzig, ab dem PayPal dem Käufer das Geld zurückerstattet.

Und das wird passieren, soviel ist sicher.

@Multifunction

Wie kommst du darauf? Er hat keinen Beweis für seine Unterstellungen, ich schon. Er beleidigt und droht mir - ich nicht. Wieso sollte PayPal da für ihn entscheiden?

Ich hatte bisher 2 größere PayPal Fälle mit solchen Vögeln (als Verkäufer) und PayPal hat in beiden Fällen für mich entschieden.

@VenomBoss

Dann behalte das mal im Hinterkopf...

@VenomBoss

Nochmal zum Verständnis: Ebay hat mit der Entscheidung "Erstattung, ja oder nein?" nichts zu tun. Das entscheidet ausschliesslich Paypal aufgrund ihrer gültigen Bedingungen zu Waren und Dienstleistungen. Ebay ist hier nur ein Mittelsmann, der Informationen austauscht bzw. weiterleitet.

Da du damit anscheinend schon einige Erfahrung hast, weisst du auch wie du argumentieren musst. Viel Erfolg dabei

@lacertidae

Tatsächlich ja, da ich einiges im Internet verkaufe (aber erst seit kurzem auch bei Ebay.de). Danke, hatte gerade nicht mehr ganz im Kopf, dass dies über PayPal abläuft - da kenne ich mich sehr gut aus ;-)

@VenomBoss

Wenn du den verkauften Artikel vorher gut dokumetiert hast, sind deine Chancen nicht schlecht. Paypal ist nunmal ein Tummelplatz für unseriöse Personen aller Art. Vor allem bei Markenartikeln wird betrogen was geht.

Paypal entscheidet bei einem Kauferschutzfall extrem oft zugunsten des Käufers - egal ob berechtigt oder nicht. Das nutzen viele Käufer zu ihrem Vorteil. Die meisten Verkäufer keine Ahnung haben was sie im Vorfeld und danach machen sollen.

Ignoriere den Vogel. Sollte er die Zahlung zurückziehen, Mahnbescheid reindrücken. Solche Leute verstehen keine andere Sprache.

Ebay hat die Zahlung vorerst einbehalten, bis dies "geklärt" wurde (weil er bei den Rückgabegründen "Abweichung von Beschreibung" angegeben hat). Ich kann aber momentan nur "Antworten" oder "Rückerstatten". Ab dem 10.12. kann Ebay eingeschaltet werden...

@VenomBoss

eBay behält keine Zahlungen ein, das war dann PayPal.
Mach da gar nicht lange rum, eBay und PayPal sind keine Gerichte. Faktisch hat er nun den Artikel und das Geld, hat also nicht bezahlt. Mahnbescheid!

@VenomBoss

Warte auf eBay, dann erklär da alles und warte ab

@VollderOtto

Stimmt sorry: PayPal hat das Geld "vorbehalten". Er hat aber auch kein Geld, nur den Artikel.

@VollderOtto

naja.. wenn das Geld auf den Account eingegangen ist, ist wohl erfüllt worden.