Ebay Abmahnung Porsche Fälschung?

6 Antworten

Die Frage stellt sich hier ob es überhaupt eine Fälschung war? Du hast ja angegeben das du noch die Anhänger nicht als echt oder unecht beschrieben hast, dennoch ist es möglich das dein produkt eben weil es eine Fälschung ist entfernt wurde.

Wenn ich eine gefälschte Marken Tasche verkaufen würde und ich extra jedem sage das sie nicht echt ist, wäre dies dennoch nicht erlaubt eben weil sie nicht echt ist und ich damit ein geschützte Marke verkaufen würde.

Ein anderer Grund könnte sein das die ORIGINALEN Anhänger die du möglicherweise besitzt, du nicht weiter verkaufen darfst. Du darfst sie besitzen dennoch könnte es ja sein das dir ein weiter Verkauf untersagt ist. Was die Folge hätte das dein produkt von Netz genommen würde.

Rechtstipp vom 10.04.2012

DIESES habe ich erggooglen können:

aus dem RechtsgebietUrheberrecht & Medienrecht

Die Porsche AG lässt Markenverletzungen im Internet,
insbesondere bei eBay-Angeboten oder bei Amazon, von der Stuttgarter
Kanzlei Lichtenstein, Körner & Partner verfolgen. Die Anwälte
sprechen wegen der illegalen Verwendungen des Porsche-Schriftzuges, des
Porsche-Wappens und den Bezeichnungen „911", „Cayman", „Cayenne“ oder
„Carrera" Abmahnungen aus.

eBay löscht derartige Auktionen auf
Veranlassung von Porsche. Wenige Tage später folgt ein Abmahnschreiben.
Darin werden die Adressaten aufgefordert, eine strafbewehrte
Unterlassungserklärung abzugeben, Auskunft über die Herkunft und den
weiteren Vertrieb der Ware zu erteilen sowie Schadensersatz zu leisten,
der zunächst aus Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.980,40 Euro besteht,
die aus einem Streitwert von EUR 130.000,00 resultieren. Eine derartige
Abmahnung ist sehr ernst zu nehmen. Gibt man keine
Unterlassungserklärung ab, kann der Rechteinhaber den
Unterlassungsanspruch ohne weitere Vorwarnung gerichtlich durchsetzen.
Hierdurch entstehen weitere immense Kosten.

Zur Vermeidung von
weiteren finanziellen Schäden sollte man weder die mitgeschickte, noch
eine selbstgebastelte Unterlassungserklärung abgeben, sondern einen
spezialisierten Anwalt beauftragen. Diese erstellt eine angemessene
Unterlassungserklärung und prüft die Berechtigung der geltend gemachten
Ansprüche.

Entscheidend ist oft, ob
das Markenrecht überhaupt anwendbar ist. Das wäre nur dann der Fall,
wenn der Abgemahnte seine Produkte geschäftsmäßig angeboten hat und
nicht privat. Für ein geschäftsmäßiges Angebot reichen bereits wenige
Verkäufe im Monat auf der Handelsplattform eBay.

Wir empfehlen,
uns sofort nach Löschung eine derartigen eBay-Angebots zu kontaktieren,
und nicht erst nach Erhalt einer Abmahnung. Kurz nach Löschung ist es
eventuell noch möglich, sich die oben genannten Anwaltskosten zu
ersparen, indem man sofort eine Unterlassungserklärung abgibt.

Gerne stehen wir Ihnen unter der Rufnummer 07171 - 18 68 66 zur Verfügung.

Du hast immer noch nicht darauf geantwort: Hast Du Fake Porsche Anhänger verkauft?
Fakeverkauf ist verboten.

Da könnte von den Porscheanwälten was auf Dich zukommen. Aus meinem Bekanntenkreis wurde eine Rechnung über 3.000€ gefordert.

Dieser Text o.ä. gehört bei (Original) Markenartikel auch in ein Angebot: 

Zur Beschreibung mancher Arikel ist es zwingend erforderlich, daß
eingetragene Marken Herstellernamen & Warenzeichen verwendet
werden. Ich weise ausdrücklich darauf hin, daß diese Marken-Herstellernamen & Warenzeichen Eigentum der jeweiligen Inhaber sind und ausschließlich zur Beschreibung des angebotenen Artikels dienen




Scheinbar hast du aus früheren Erfahrungen nicht viel dazugelernt:

Welche Strafe kommt auf mich wegen Betruf oder DIebstahl zu?

Im Voraus sollte man immer die AGB des Plattformbetreibers lesen bevor man Angebote bei eBay einstellt.

http://pages.ebay.de/help/policies/authenticity-disclaimers.html

http://pages.ebay.de/help/policies/replica-counterfeit.html

Wenn ein Rechteinhaber bzw. dessen Vertreter über einen VeRIaccount Angebote an eBay meldet und entfernen lässt, dann sind diese Artikel von Fachleuten als Fälschungen identifiziert worden.

Und da es sich nicht nur um ein Angebot gehandelt hat, kommt da auch noch eine andere Variante ins Spiel

https://dejure.org/gesetze/MarkenG/143.html

Verhindern kannst Du gar nichts. Was Du kannst, Dich schon einmal proaktiv nach einem Anwalt für Markenrecht umschauen.

wie gehe ich jetzt am besten vor? 

Steht doch da:

Falls Sie Fragen zu diesem Verstoß haben, wenden Sie sich bitte direkt an den Rechteinhaber Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG.

Klär das.

Was passiert, wenn du deine Artikel einfach erneut einstellst, wurde dir auch mitgeteilt.