ebay Kleinanzeigen Bild weicht von Artikelbeschreibung minimal ab (bin Verkäufer)
Hallo an alle,
ich habe über ebay kleinanzeigen einen tennisschläger verkauft und dazu 3 bilder mit eingefügt. eins habe ich selbst geschossen und zwei habe ich aus dem internet heruntergeladen (die sahen schöner, professioneller aus mit schönem weißen hintergrund). es hat jemand den schläger gekauft, ihn auch per post von mir erhalten und nun schreibt er mir, dass auf dem einen bild ja griffstärke 3 abgebildet war (das war das eine bild aus dem internet, wo die griffstärke ganz minimal zu sehen ist, aber so klein das man extrem heranzoomen muss-die Zahl -3 ist wirklich kaum zu erkennen und fast verpixelt) der schläger aber in wirklichkeit griffstärke 1 hat. der käufer möchte nun das ich die portokosten übernehme und den schläger zurücknehme oder ich ihm 9 euro zahlen soll, da er so material kaufen würde um die griffstärke anzupassen. im beschreibungstext bei ebay kleinanzeigen habe ich nichts über eine griffstärke geschrieben, denn davon hatte ich auch keine ahnung das es die überhaupt gibt. jetzt droht er mir mit rechtlichen konsequenzen und will seinen anwalt einschalten. was soll ich machen? als privatperson schreibe ich auch immer in meinen beschreibungstext: "Als Privatverkäufer schließe ich jede Gewährleistung, Umtausch oder Rücknahme der Ware grundsätzlich aus."
ich bin der meinung, er hätte mich doch definitiv vorher fragen müssen, ob der schläger auch wirklich diese griffstärke 3 hat (man sieht ja auch sofort, dass es sich bei den letzten beiden bildern um internetbilder handelt und wie geschrieben die Zahl ist kaum zu erkennen).
Soll ich ihm die 9 Euro überweisen und ich habe ruhe oder wie seht ihr das?
Danke!!!
Es wäre schön wenn ihr m ir weiterhelfen könntet!
5 Antworten
im beschreibungstext bei ebay kleinanzeigen habe ich nichts über eine griffstärke geschrieben
Ja, genau da lag dein Fehler, das hättest Du mit angeben müssen. Zumindest der Satz: "Abbildung abweichend" oder so, hätte kommen müssen.
Sorry, aber ich würde es auch beanstanden.
Du solltest ganz schnell die Sachmängelhaftung anerkennen.
Das hier:
eins habe ich selbst geschossen und zwei habe ich aus dem internet heruntergeladen
dürfte Dir sonst sehr großen Ärger wegen Urheberrechtsverletzung bringen:
http://dejure.org/gesetze/UrhG/106.html
Wie kann Du nur:
(die sahen schöner, professioneller aus mit schönem weißen hintergrund).
von minimal kann bei 2 eklatanten Fehler ja nicht mehr die Rede sein; befolge den Ratschlag von @haikoko
Hätte ich als Käufer auch reklamiert! Wenn im Text nichts abweichendes steht, verlässt man sich natürlich auf das was man sieht! Internetbild hin oder her, es entspricht nicht dem was du angeboten hast!
wenn sich dein käufer an die grundsätze der ebay kleinanzeigen gehalten hätte und hätte seinen gekauften artikel selber abgeholt, dann hätte er schon vor ort festgestellt das der artikel nicht mit den bildern überein stimmt.