Rechte beim Verkauf einer Katze?

7 Antworten

Hallo gihenisley...,

anders als meine Vorredner will ich mich nicht zum "Verkauf" einer Katze über ebay äußern. Und auch nicht zu einer gar nicht erlaubten "Rechtsberatung" in GuteFrage. Sondern dir schlicht schildern wie ich es handhaben würde:

Natürlich würde ich die Katze ganz schnell wieder zurücknehmen und auch der Käuferin selbstverständlich das Geld zurückgeben! Da hat es die Katze sicher nicht gut.

gihenisley, da nun weder du, noch jene Käuferin (mir grausts bei dem Wort!) für die Katze in Frage kommen... würde ich an deiner Stelle nichts unversucht lassen, die Katze in gute(!) Hände abzugeben, die sie nun nicht gleich wieder weggeben!

Ich würde mich der Katze gegenüber dazu verpflichtet fühlen. :- )


> Wir haben kein Vertrag

Doch, habt Ihr. Vertrag kommt nicht von Schriftstück, sondern von vertragen.

Das Problem beim mündlichen Vertrag: Vereinbarungen können oft nicht bewiesen werden. Aber das scheint nicht Euer Problem zu sein.

Ein Rückgaberecht wie beim Versendungskauf bei einem gewerblichen Anbieter gibt es beim Verkauf von Privat nicht. Ich sehe erstmal keine Rechtsgrundlage für die Forderung der Käuferin.

> Nun droht sie mir mit einer Anzeige. Wie ist die Rechtslage?

Schwierig. Kannst Du diese Drohung beweisen? Falls ja, ist die Frage, ob "ich zeige Dich an" bereits den (Straf-)Tatbestand der Nötigung erfüllt. Das hängt davon ab, ob eine Anzeige ein empfindliches Übel oder nur ein Übel darstellt. Ich tendiere zu "nur übel".

Ich vermute, der Kaufpreis war nicht wesentlich über 100 Euro? Dann ist es schon leicht unverschämt, dass sie nicht nur die Katze loswerden will, sondern auch noch Geld zurück. Schließlich hattest Du ja Kosten und Aufwand für die Anzeige und den Verkauf.

Ich würde die Käuferin auf den Klageweg verweisen und in aller Ruhe abwarten.

Ohne Vertrag immer schwer, was zu beweisen. Aber verkauft ist verkauft. Damit ist sie nun die Besitzerin und hat selber dafür zu sorgen, das Tier anderweitig unterzubringen. Das wird kein Anwalt annehmen denke ich und jeder Richter lacht sich tot, wenn die mit so einer Klage um die Ecke käme. 

Wenn du ihr quittiert hast dass sie die Katze gekauft hat, dann ist sie verkauft würde ich sagen. Wenn du ins Geschäft gehst und ein Brot kaufst dann kannst du das ja auch nicht umtauschen wenn es dir nicht schmeckt, genauso kann sie die Katze nicht einfach zurückgeben.

Allerdings würde ich dir nahelegen, sie vielleicht doch zurückzunehmen ( wenn das denn möglich ist, wenn auch nur für kurze Zeit) und dich nach einem neuen zu Hause für die Kleine umzusehen. Sonst gibt die Frau sie womöglich noch ins Tierheim oder setzt sie aus und eine Katze ist eben doch ein Lebewesen und kein Brot aus dem Supermarkt.

LG

Bevi

Wie kann man denn bitte eine Katze über Ebay (ver)kaufen? Das ist doch ein Lebewesen. Mit Lebewesen sollte man nicht verhandeln.

Zur rechtlichen Situation kann ich dir keine Auskunft geben, aber ich würde gern wie mein Vorredner dich bitten, dass du dich um die Katze kümmerst, indem du ihr ein GUTES, neues Zuhause verschaffst oder du gibst sie ins Tierheim, da ist sie wenigstens gut untergebracht.

Wer weiß, wie es ihr bei der Frau ergeht und welche Konsequenzen sie sonst zieht..