Rücknahmepflicht bei Privatverkauf?
Hallo,
ich habe bei eBay Kleinanzeigen einen Crosstrainer verkauft! Derjenige hat ihn sich angesehen und letztlich gekauft! Ich habe das Gerät bei Besichtigung angeschlossen und es funktionierte! Nur richtig getestet hat derjenige es nicht! Jetzt behauptet der Käufer das Gerät würde nicht richtig funktionieren. Der widerstand der Programme, würde sich nicht einstellen. Er verlangt jetzt das ich das Gerät zurücknehme! Dabei hat es funktioniert! Und ich bin der Meinung der Käufer hätte es selbst bei Abholung testen können/müssen! Was ich auch in der Beschreibung geschrieben habe, das es gerne vor Ort getestet werden kann! Ich kann ja nicht wissen ob beim Transport oder wo anders irgendwas beschädigt wurde! Bin ich verpflichtet es zurück zu nehmen? Gibt es da eine Gewährleistungspflicht? Oder gilt gekauft wie gesehen? Da es sich ja um einen Privatverkauf handelt! Danke schonmal
4 Antworten
Nein, du mußt das Gerät nicht zurücknehmen. Der Käufer war bei dir und hatte somit die Gelegenheit, alle Programme auszuprobieren. Darauf hat er verzichtet bzw. er hat es versäumt. Das ist sein eigenes Verschulden. Möglicherweise ist ein Fehler während des Transportes aufgetreten. Das ist nicht dein Verschulden. Der Käufer kann seine Behauptung nicht beweisen.
Lasse dich auf nichts ein, auch nicht auf eine Kaufpreisminderung, denn ich denke, dass der Käufer nur den Preis drücken will.
Ach ja, Ebay Kleinanzeigen. Da scheinen echt nur noch Hirnamputiere herumlaufen, daher seit Jahren tot für mich.
Natürlich muss du es nicht zurücknehmen. Inzwischen scheint sich bei diesen Hirnamputieren herumgesprochen haben, dass es bei Privatkauf kein Widerrufsrecht gibt und daher ist plötzlich alles kaputt ist und so versuchen das Geld zurückzubekommen.
Ein Gericht urteilte, dass gekauft wie gesehen bedeute, dass der Verkäufer nicht für solche Mängel haftet, die ein Laie ohne Hinzuziehung eines Sachverständigen bei einer Besichtigung erkennen könne. Wenn also angeblich was mit dem Programmen nicht stimmt, so war das bereits bei Testen bei dir erkennbar und das auch für einen Laien.
Privatverkauf, keine Garantie, mußt Du nicht zurücknehmen. Zumal er ihn ja auch noch selber abgeholt hat. Vielleicht gefällt er ihm einfach nicht, manche versuchen es auf die Tour.
Dreister Versuch Dich einzuschüchtern.
Dann schreibe ihm zurück, du könnest ihm als jetzigem Eigentümer keine Vorschriften darüber machen, wohin er das Gerät stellt. Er habe mit Bezahlung des Kaufpreises die vollständige Verfügungsgewalt über das Gerät erworben.
Wenn er es nun vor deiner Haustür deponiert und dich und andere behindert, müßtest du Anzeige erstatten. Er als Eigentümer sei und bleibe immer haftbar für von ihm möglicherweise mit dem Gerät verursachte Schäden. Ein Anspruch auf eine Rückzahlung des Kaufpreises entsteht nicht durch seine Entscheidung als Eigentümer, das Gerät irgendwo nach Belieben abzustellen. Schreibe es ihm genau so! :-)))
Bin ich verpflichtet es zurück zu nehmen?" nein
Oder gilt gekauft wie gesehen? " ja
Der Witz war ja. Zitat: entweder ich bringe es jetzt oder morgen früh! Noch nichtmal gefragt ob ich es überhaupt zurück nehme!