Ebay kleinanzeigen Anbieter droht mir mit anwalt und co. kg?
kurz und knapp, habe bei ebay kleinanzeigen nettes paar felgen gefunden, welches ich eigentlich kaufen wollte, jedoch konnte ich es aus gesundheitlichen gründen nicht tuen und kann es immer noch nicht, folglich ist es körperlich schon nicht mehr machbar... der "nette Herr" droht mir dann per SMS , wobei er ja nur meine handy nummer hat, das er jetzt zum anwalt gehe, da wir angeblich einen vertrag hätten usw. Ist klar... mal schauen wie er sich verhalten wird wenn er in so eine lage kommt... solche leute sind das letzte...
aber ich schätze mal dank dem deutschen rechtsystem ist immer der auf der anderen seite im recht, so in diesem falle der auch? für mich ist das kein vertrag... ich habe nichts unterschrieben und wäre es nicht 600 km entfernt und mein gesundheitlicher zustand momentan hätte ich den mist auch schon abgeholt...
droht mir mit einer anzeige usw. jaja...
6 Antworten
Ein Kaufvertrag gem. BGB kommt durch Angebot und Annahme zustande. Und das Einvernehmen bestand:
Nach den allgemeinen Regeln der §§ 145ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) kommt ein Vertrag durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen, nämlich Angebot und Annahme zustande.
Der Verkäufer kann Dich also durchaus zivilrechtlich zur Zahlung und Abnahme der Ware zwingen. Ob er das so durchführt, ist eine andere Frage.
Bei ebay und ebay-Kleinanzeigen haben alle - Käufer und Verkäufer - mindestens die halbe Verwandtschaft mit einem Jura-Studium.
Wen der Kauf mündlich klar abgemacht wurde also er gefragt hat ob du sie haben willst / kaufst und ja geantwortet hast ists ein Vertrag aber denke mal nicht nachweisbar zumindest wenn er das Gespräch nicht aufgenommen hat oder wenns nicht per SMS war wegen so nem Müll darf das Gespräch nicht vom Anbieter wiedergegeben werden also deinem Telefon Anbieter.... Es sei den er hat nen Zeugen... Dan kan der zeuge Aussagen das ein mündlicher Vertrag stattgefunden hat...
Ich verstehe nur nicht, weshalb Du Dich dann in Verkaufsverhandlungen einlässt, wenn Dir klar ist, dass Du es sowieso nicht abholen willst oder kannst. Langeweile? Natürlich ist der Anbieter verärgert. Nicht hier hättest Du mitteilen müssen, dass Du krank bist, sondern dem Verkäufer.
Also Kaufverträge kommen durch 2 gleichlautende Willenserklärungen zustande. Die muss man nicht unterschreiben. Wenn Du im Supermarkt einkaufst, unterschreibst Du auch nichts, wenn Du mit Bargeld bezahlst. (1. Willenserklärung im Supermarkt => Ware auf das Band legen = ich will kaufen. 2. Willenserklärung im Supermarkt -> Kassierin bongt die Ware ein = Kaufvertragsannahme)
Bitte den Verkäufer nochmals (sachlich!) darum vom Vertrag zurück zu treten. Mit Angabe des Grundes. Sollte er danach immer noch einen Anwalt einschalten, nimmst Du Dir auch einen. Alternativ könntest Du auch einen Freund bitten, die Felgen abzuholen.
für mich ist das kein vertrag... ich habe nichts unterschrieben
Für den Verkäufer schon: Derartige kaufverträge bedürfen keiner Schriftform, um wirksam zu sein :-O
Hat er dein konkretes Kaufangebot und Abholungszusage angenommen, kam ein Kaufvertrag zustande der dich "verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen", § 344 II BGB.
wäre es nicht 600 km entfernt und mein gesundheitlicher zustand momentan hätte ich den mist auch schon abgeholt...
Bei krankheitsbedingter Verhinderung muss man eben jemanden bitten, es zu erledigen oder nach Vorkasse einen Spediteur, DHL-Maxitransport o. ö. mit Abholung beauftragen.
G imager761