Ebay kleinanzeigen Anbieter droht mir mit anwalt und co. kg?

6 Antworten

Ein Kaufvertrag gem. BGB kommt durch Angebot und Annahme zustande. Und das Einvernehmen bestand:

Nach den allgemeinen Regeln der §§ 145ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) kommt ein Vertrag durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen, nämlich Angebot und Annahme zustande.

Der Verkäufer kann Dich also durchaus zivilrechtlich zur Zahlung und Abnahme der Ware zwingen. Ob er das so durchführt, ist eine andere Frage.

Bei ebay und ebay-Kleinanzeigen haben alle - Käufer und Verkäufer - mindestens die halbe Verwandtschaft mit einem Jura-Studium.

Wen der Kauf mündlich klar abgemacht wurde also er gefragt hat ob du sie haben willst / kaufst und ja geantwortet hast ists ein Vertrag aber denke mal nicht nachweisbar zumindest wenn er das Gespräch nicht aufgenommen hat oder wenns nicht per SMS war wegen so nem Müll darf das Gespräch nicht vom Anbieter wiedergegeben werden also deinem Telefon Anbieter.... Es sei den er hat nen Zeugen... Dan kan der zeuge Aussagen das ein mündlicher Vertrag stattgefunden hat...

vanbassken 
Fragesteller
 15.11.2015, 15:41

Also ich habe mit ihm alles per SMS geschrieben aber nichts desto trotz hat der witz bold mir nichts KEINE adresse ,paypaladresse oder sonst was per geschickt... nur um den heißen brei geredet, klar ich hatte ja zugesagt die felgen zum 14.11.15 abzuholen aber es geht wie gesagt wegen gesundheitlichen gründen nicht, erst recht nicht bei 600 km... da muss ein gesundheitlicher menschenverstand doch vorhanden sein... armseelig... vorallem der artikel war unterm wert mir angeboten worden, er hätte es innerhlab von 3-4 tagen bei kleinanzeigen für mehr verscherbeln können, der will mir nicht sagen das für den **** netten mann jetzt ein finanzieller schaden entstanden ist?! er ist außerdem eine privatperson und keine gewerbetreibende die davon lebt... armselig sowas... vorallem wie gesagt, nicht einmal eine adresse geschickt

Krabbenkopf  15.11.2015, 15:52

Rhein Theoretisch ist das ein Vertrag aber wen ers übern Anwalt macht wärs schon Intelligenzlos den Zeitaufwand und das Geld fürn Anwalt rauszuhauen wegen nen paar Felgen ^~^ und wen dus nachweisbar hast das du gesundheitlich nicht in der Lage warst seis durch ein Attest oder ähnlichem oder Zeugen Dan würde es normalerweise nix nachsich ziehen vondaaus brauchste dir eig keine sorgen machen denke ich mal

Ich verstehe nur nicht, weshalb Du Dich dann in Verkaufsverhandlungen einlässt, wenn Dir klar ist, dass Du es sowieso nicht abholen willst oder kannst. Langeweile? Natürlich ist der Anbieter verärgert. Nicht hier hättest Du mitteilen müssen, dass Du krank bist, sondern dem Verkäufer.

vanbassken 
Fragesteller
 15.11.2015, 15:57

langweile? sicherlich nicht, ich habe anderes zu tuen als meine zeit zu vergeuden, die felgen waren auch von nöten, das geschreibe ging schon mitte oktober los, und gegen ende oktober wurde es nicht besser mit der gesundheit... dem netten man ist das egal... nunja , bei solchen verkäufern ist mir das ehrlich gesagt auch *****, egal!

Wen der Verkäufer so ist dann gibt es nichts mehr zu sagen, die ware wird nicht besser sein! einfach zu drohen ist nicht... und mit einer anzeige zu drohen, WOBEI man bisheute keine adresse oder sonstiges rausgegeben hat!!

Also Kaufverträge kommen durch 2 gleichlautende Willenserklärungen zustande. Die muss man nicht unterschreiben. Wenn Du im Supermarkt einkaufst, unterschreibst Du auch nichts, wenn Du mit Bargeld bezahlst. (1. Willenserklärung im Supermarkt => Ware auf das Band legen = ich will kaufen. 2. Willenserklärung im Supermarkt -> Kassierin bongt die Ware ein = Kaufvertragsannahme)

Bitte den Verkäufer nochmals (sachlich!) darum vom Vertrag zurück zu treten. Mit Angabe des Grundes. Sollte er danach immer noch einen Anwalt einschalten, nimmst Du Dir auch einen. Alternativ könntest Du auch einen Freund bitten, die Felgen abzuholen.

für mich ist das kein vertrag... ich habe nichts unterschrieben

Für den Verkäufer schon: Derartige kaufverträge bedürfen keiner Schriftform, um wirksam zu sein :-O

Hat er dein konkretes Kaufangebot und Abholungszusage angenommen, kam ein Kaufvertrag zustande der dich "verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen", § 344 II BGB.

wäre es nicht 600 km entfernt und mein gesundheitlicher zustand momentan hätte ich den mist auch schon abgeholt...

Bei krankheitsbedingter Verhinderung muss man eben jemanden bitten, es zu erledigen oder nach Vorkasse einen Spediteur, DHL-Maxitransport o. ö. mit Abholung beauftragen.

G imager761