ebay Käufer will Artikel zurückgeben trotz Privatverkauf?

6 Antworten

Ich habe die Schuhe aber direkt aus dem Adidas Store und da sind sie wahrscheinlich beim anprobieren etwas dreckig geworden, also vom Fußboden dort.

Und das hast Du nicht gesehen und die Schuhe dann noch als "neu" angeboten.

Die Tücken des Verkaufs: Neu = neu = ladenneu. Hast Du einen Laden / ein Geschäft? Also hättest Du höchstens ungetragen anbieten können. Dafür hättest Du aber vorher die Sohle reinigen müssen. Wo war da für Dich das Problem?

Egal, wie Du hier in Deinen Kommentaren rumbockst: Paypal = Paypal erstattet. Dein Angebot war fragwüdig. Ich als Käufer hätte Dir noch mehr auf Deinen Zehen rumgetrampelt: https://dejure.org/gesetze/BGB/434.html

Und das wäre für Dich teurer geworden.

Der muss den Rückversand nicht zahlen. Das beantragt man als Käufer bei Paypal.

Was sagt Paypal zu den (offenbar ungerechtfertigten) Vorwürfen?

Hast du dir Fotos vom Dreck schickenlassen?

Eigentlich geht das Geld wenn überhaupt, per Paypal zurück, Überweisungen sind bei Paypal ungewöhnlich - Vielleicht eine faule Sache, seitens des Käufers

Wieder jemand, der PayPal nutzt und keine Ahnung hat, auf was er sich eingelassen hat. Du brauchst ihm das Geld auch nicht zurück überweisen, das erledigt PayPal für Dich. Wer Recht hat oder nicht, ist leider bei PayPal-Zahlung unerheblich. Indem Du PayPal-Zahlung gestattest, räumst Du dem Käufer auf Deine Kosten 180 Tage Käuferschutz, d.h. Reklamations- und somit verschleiertes Rückgaberecht, ein. Da kann Dein Käufer behaupten, was er will, keiner prüft das nach.

PayPal hält sich nicht an deutsches Recht, die haben ihre eigenen Regeln und die lauten vor allem: den Käufer zufrieden stellen. So ist es, wenn man PayPal-Nutzungsbedingungen als "gelesen und akzeptiert" anklickt und diese nicht gelesen hat.

Das Geld wird von PayPal zurück gebucht werden.

Wenn Du Privatverkäufer bist, musst Du doch kein PayPal anbieten.

Und - Schuhe mit Dreck an den Sohlen würde ich auch nicht als "neu" anerkennen.

dresanne  11.06.2018, 10:24

Vielleicht noch ein Hinweis. Auch bei Privatverkäufen hat der Artikel genau mit der Beschreibung übereinzustimmen. Ist das nicht der Fall, handelt es sich nicht um einen Widerruf, sondern um eine Mängelmeldung - und die kannst Du nicht ausschließen.

haustime44 
Fragesteller
 11.06.2018, 10:26

Ja dass Paypal sch.... ist, ist ja nichts neues. Aber niemand kauft die Artikel wenn man nicht Paypal anbietet. Und das wars jetzt? Paypal bucht das Geld zurück und dieses A.... kann meine Schuhe behalten? Das war kein Dreck, das waren nur Laufspuren aus dem Laden selber, die Schuhe wurden noch nie auf der Straße getragen.

dresanne  11.06.2018, 10:28
@haustime44

Verlange die Rücksendung der Schuhe, am besten Du sendest ihm ein Rücksendeetikett. Dann wartet PayPal mit der Rückzahlung, bis Dein Käufer die Sendungsnummer für die Rücksendung eingetragen hat.

Und mir ist es egel, ob jemand PayPal oder Überweisung anbietet. Wenn ich die Ware haben möchte, ist die Bezahlart zweitrangig. Und so denken andere auch.

Novos  11.06.2018, 10:31
@haustime44

Wenn Schuhe durch Probelaufen im Laden Laufspuren aufweisen, taugen sie nichts!

haustime44 
Fragesteller
 11.06.2018, 10:32
@dresanne

Ja leider denken viele nicht so und filtern erstmal nur nach Paypal und da bekommt man dann weniger gezahlt. Aber wie gesagt ich habe ihm ja angeboten, dass er den Artikel zurückshcicken kann, aber er will vorher das Geld haben und das sehe ich nicht ein. Am Ende behält er einfach die Schuhe.. Das ist ja nicht so schwer die Schuhe einfach mit Sendungsnummer zu schicken, dann hat er auch einen Beweis.

dresanne  11.06.2018, 11:36
@haustime44

Nein, auf jeden Fall gilt erst zurücksenden. Dann prüfst Du, ob seine Behauptung der Wahrheit entspricht und dann erst erfolgt die Rücküberweisung. So sind die ebay-Regeln und so ist es bei jedem Online-Handel, dass man das Geld erst nach Zurücksendung der Ware erhält.

Dein Käufer hat einen PP-Fall eröffnet und in diesem wird Deinem Käufer mitgeteilt, dass er erst die Ware (Schuhe) an Dich - mit versichertem Versand - zurücksenden muss.

Erst nach Wareneingang bei Dir, wird das Geld von PP freigegeben.

Also erst Ware (lt. PP AGB) dann Geld (so kenne ich es von PP)

Soviel Dreck kann ja wohl vom Anprobieren im Laden nicht an der Sohle sein !

Hast Du in der Auktion Fotos von der Sohle eingestellt?

Der einzig Dumme bist du. Und zwar in jeder Bedeutung des Wortsinns:

Man bietet keinen verdreckten Schuhe als neu an, um dem K Rechtsgrund für Rücktritt wg. eines Sachmangels n. § 434 BGB vom Vertrag zu liefern. Da kann man froh sein, wenn er keinen darüberhinausgehenden Schadensersatz geltend macht, § 323 BGB, etwa Differenz des Kaufpreises nunmehr anderweritg zu beschaffender Schuhe.

Man bietet als Privatverkäufer kein paypal an, das bekanntermaßen Käuferschutz ohne Prüfung vornimmt, wenn der K Kauferschutz wg. Abweichung von der Besdchreibung beantragt.

Und schuldet natürlich die Rücksendekosten, § 269 BGB, mithin den Rückversand, wenn man sie nicht selbst abholt. Etwa hier Paketschein bestellen, bezahlen und als pdf zumailen: https://www.dhl.de/popweb/gw2/nepal/ProductOrder.action?insert=false&checkOnInit=false&itemId=0

G imager761