ebay - Rücknahme bei Privatverkauf?

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In der Auktion steht bei Rücknahmen: keine. War ja ein Privatverkauf.

Ja und? Auch Privatverkäufer sind in der Sachmängelhaftung.

http://www.t-online.de/computer/internet/id_61925884/bgh-urteil-gewaehrleistung-bei-ebay-privatverkauf.html

Da reicht auch diese Beschreibung nicht:

Dabei habe ich ehrlich angegeben dass der Artikel für sein Alter recht gut in Schuss sei und keinerlei Schäden vorhanden sind.

Für mich stellt sich die Frage, ob der Käufer per Paypal gezahlt hat? Wenn ja, wird das Paypal für Dich "regeln", entgegen der Rechtslage Privatverkäufer.

Der Käufer ist da anderer Meinung, meint ich hätte irgendwas geklebt und fordert nun sein Geld zurück.

Ja hab nachgesehen und PayPal hat tatsächlich schon Geld abgezogen und bin jetzt sogar im Minusbereich. Heißt das jetzt ich MUSS das Geld erstatten? Der Käufer hat noch nicht mal Beweise vorgelegt.

@hsvfreak

Das ist bei Paypal bzw. ebay so üblich. ebay nennt das Käuferschutz:

http://pages.ebay.de/de/coverage/BuyerProtectionForBuyers.html

und konterkariert damit jeden Handel von Privatverkäufern bei Paypal-Zahlung. Sieh zu, dass Du das Konto ausgleichst, damit von dort nicht weitere Legitimationen von Dir verlangt werden.

Hast Du Dir die Gerätenummer des Gameboy notiert? Dann kannst Du zivilrecthlich gegen den Käufer vorgehen, unter Bezug auf die Gerätenummer, damit Dir nicht das falsche Gerät untergeschoben wird.

@haikoko

Danke für den Stern.

Wenn tatsächlich Nachbesserungen oder Mäkel verschwiegen wurden, kann das ganze als Täuschungsversuch rechtlich einigen Ärger einbringen. Dann wäre es dringend anzuraten den Artikel zurück zu nehmen, egal ob Privatverkauf oder nicht.

Was wäre wenn es durch Transportschäden zu Stande kam? Verheimlicht hab ich nichts.

@hsvfreak

Ein Transportschaden klebt eigentlich nichts. Rechtlich wäre man als Verkäufer zwar aus dem Schneider, aber man müsste zumindest belegen können (zB durch Zeugen) dass der Artikel beim Verpacken / Versand noch intakt und ausreichend gesichert war. Nicht so einfach. Warte erst mal die Fotos ab.

@Limearts

Hm ok.

Es handelt sich um einen Gameboy und der Käufer unterstellt mir, dass das Display lose ist und ich es auf den Fotos nur raufgelegt hätte. Ich finde das eine Frechheit mir gleich die schlimmsten Methoden anheften zu wollen...

Der Kunde will aber nicht die Ware wegen nicht gefallen zurück geben sondern weil sie nicht wie beschrieben ist. Er dir also unterstellt das du "gelogen" hast mit dem was du über deinen Artikel geschrieben hast.

Das Recht auf einen Artikel wie beschrieben hat er nunmal, da gilt es sich zu einigen ggf durch Preisnachlass oder Rückabwicklung des Kaufs. Oder kannst du Nachweisen das du recht hast ?

Auf den Bildern war klar zu sehen dass der Artikel völlig in Ordnung ist. Ich habe erstmal vom Käufer Bilder verlangt um zu gucken was er überhaupt meint. Könnte auch ein Transportschaden sein.

Keine Rücknahme gilt nur bei "Nichtgefallen"

Wenn die Ware nicht der Beschreibung entspricht, weil du etwa für den Kaufentscheid wichtige Fakten verschwiegen hast, musst du die Ware natürlich zurücknehmen und auch die Hin-und Rücksendekosten erstattet

Wenn Paypal dir bereits das Geld wieder abgezogen hat, dann hast du es offenbar versäumt, in dem Fall zu antworten.

wann war der Verkauf und wann hat Paypal das Geld wieder abgezogen?

Ich hab am gleichen Tag auf den Fall geantwortet wie sie reinkam. Ca. 3-4 Stunden später.