eBay gebühren Steuerlich absetzen als kleinunternehmer . ist das möglich Wenn ja, wo mus ich die eintragen. unter werbungs kosten?

1 Antwort

Ein Kleinunternehmer kann keine Werbungskosten haben ....

es handelt sich um Gewinneinkünfte, deshalb sind es hier Betriebsausgaben ...

ich verbuche Ebay-Gebühren als Verkaufsprovision.

bytheway: Ebay-Gebühren unterliegen der Revers-Charge-Verfahren ...

Ebay verlagert die Umsatzsteuer auf den Zahlungspflichtigen ..

somit bist Du dafür verantwortlich, dass für die Ebay-Gebühren Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt wird ...

(mir ist bekannt, dass das Gewerbe als Kleinunternehmen nach § 19 UStG geführt wird. Auch deshalb IST für die Ebay-Gebühren Umsatzsteuer an das Finanzamt zu zahlen ...

und Umsatzsteuer ist grundsätzlich eine Bringschuld des Steuerpflichtigen)