Spreadgebühren steuerlich absetzbar?

5 Antworten

Sie finden automatisch Berücksichtigung, weil sie im ausmachenden Betrag enthalten sind, und nur dieser steuerlich relevant ist.

Bei SPREADGEBÜHREN wird es sich wohl um Veräußerungskosten handeln. Die stehen doch in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Verkauf? Diese mindern dann den Veräußerungsgewinn der der bessteuerung unterliegt. Das sollte die Bank direkt beim Kapitalertragsteuer Abzug berücksichtigen.

fehtl der unmittelbare zusammenhang mit der Veräußerung wären es dem Grunde nach Werbungskosten. Die tatsächlichen Werbungskosten sind bei Kapitalvermögen seit 2009 nicht mehr abziehbar. Es wird nur der Sparer pauschbetrag berücksichtigt

Der Spread,die Spanne zwischen Kaufpreis und Verkaufspreis,bzw.zwischen verschiedenen Handelsplätzen nicht.

Aber die kompletten Kaufkosten,incl.Börsengebühren werden bei der Berechnung des steuerpflichgtigen Gewinnes automatisch berücksichtigt.

Auch die Depotkosten kannst Du steuerlich geltend machen.

Die Depotkosten wären wohl Werbungskosten. Die sind mit dem Sparer pauschbetrag abgegolten.

§20(9) ivm §20(4) EstG

also nein. Diese werden bereits mit dem Gewinn verrechnet im Falle eines Verkaufs.

Verkaufspreis ./. AK ./. ANK = Gewinn/Verlust

WENN du Gewinn machst, kannst du diese Gebühren gegen diesen Gewinn aufrechnen.

Wie weise ich die denn nach, wird das irgendwo festgehalten wieviel ich pro Trade gezahlt habe?

@BlindM0nK

Du bekommst doch regelmäßig einen Kontoauszug.