Ebay--> Verkäufer hat extremst falsche Angaben gemacht!

14 Antworten

Größenangaben wie 38 oder M u.ä. sind alle unterschiedlich.

Ich kann in dem einem Kleid ne 38 haben, das andere Kleid passt aber bei 40, 41, 42...

Wenn bei ebay nur diese Größen angegeben sind, dann biete ich dort erst gar nicht, denn wie gesagt, keiner weiß wie die ausfallen.

Ist doch im Geschäft genau das Gleiche: Ich nehme 3 Hosen von unterschiedlicher Größe (die einem normalerweise passen) mit in die Umkleidekabine und Oh Schreck...keine passt...

Da muss ich dann solange testen, bis ich eine gefunden hab...und nicht immer entspricht dies meiner eigentlichen Konfektionsgröße.

Bei ebay schaue ich deshalb immer ob Maßangaben in der Beschreibung stehen (Länge, Taillenumfang e.t.c.),oder ich sende eine Frage ob er das ausmessen könnte, wenn mir ein Teil jetzt sehr gut gefällt.

wenn er falsche Angaben gemacht hat ist die Rücknahmeformulierung hinfällig - schreib dem Verkäufer und wenn er sich nicht einsichtig zeigt, wende Dich an Ebay.

erstens:

DAAANKKKKEEEE für die ganzen Antworten. Ich hätt nie im Leben geglaubt, dass die Frage so schnell beantwrotet wird^^ Danke Leute

zweitens:

Also die Verkäuferin hat nicht mehrere von den Kleidern. Es war gebraucht (aber dass es gebraucht war stand auch schon im Angebotstext). Und ich hab net per Paypal bezahlt, sondern überwiesen. :-S

Ich hab ihr jetzt ne Mail geschrieben... mal schauen was sie schreibt. Aber eine Frage: Undzwar, wenn da jetzt Größe 14 steht (und die Größe kommt ja aus Amerika) kann sie ja nicht behaupten, dass amerikanische Größen hier net zählen, oder?

Sooo, jetzt lasst mal einen Juristen ran :-)

Wenn in der Artikelbeschreibung eine bestimmte Größe steht oder auch nur "neu" und dann kommt die falsche Größe bzw. das Objekt "gebraucht" an, dann ist das keine Frage der Garantie oder Gewährleistung, sondern es wurde einfach nicht das geschickt, worüber sich vertraglich geeinigt wurde (Größe xy, neu) und daher hat der Verkäufer den Vertrag nicht voll erfüllt. Der Verkäufer muss das Vereinbarte liefern und wenn er das nicht kann, ist er u.U. sogar zu Schadensersatz verpflichtet (wenn dadurch dem Käufer ein Schaden entstanden ist; oft nur bei Mehrkosten wegen einer anderweitigen Ersatzbeschaffung der Fall). Die Tatsache, dass der Verkäufer den Vertrag erfüllen muss, kann man natürlich auch nicht ausschließen, weil man Privat verkauft und kein Händler ist. Sonst könnte ja jeder irgendetwas in Ebay einstellen und dann was ganz anderes verkaufen.

Der Ausschluss der Gewährleistung oder Garantie betrifft die Haftung dafür, dass sich die gekaufte SAche in einem bestimmten Zeitraum verschlechtert. Bestes Beispiel sind für die Elektroartikel. Wenn ein MP3-Player verkauft wird und er lief noch beim Verkäufer einwandfrei und dann auch noch beim Käufer die erste Zeit oder beim Ausprobieren, geht dann aber auf einmal nicht mehr, dann kann der Käufer bei Ausschluss der Gewährleistung keine Reparatur oder Geld zurück oder sonst was verlangen. DAs ist dann sein Pech. Ist auch ok so, denn wenn der Verkäufer ja auch ne Privatperson ist, hat er den MP3-Player ja selbst als Laie mal irgendwo (wahrscheinlich im Geschäft) gekauft und kann vor Versenden der Ware gar nicht feststellen, ob bei dem Ding ein Defekt vorliegt. Er kann ihn nur ausprobieren, ein Bild reinstellen, etc. Anhand meiner ERklärung sieht man auch, dass der Ausschluss der Gewährleistung bei TExtilien oder Büchern überhaupt kein Risiko ist für den Käufer. Denn wie soll ein Buch oder ein Textil auf einmal nicht mehr funktionieren? Zu Staub zerfallen? Deswegen rate ich: HÄnde weg vom Kauf von Privat bei empfindlichen Elektronikartikeln, außer man bekommt die REstgarantie in Form eine Garantiescheins dazu.

Übrigens ein Recht auf Umtausch existiert überhaupt nicht! Es gilt "pacta sunt servanda", frei übersetzt: gekauft ist gekauft. WEnn jemand was umtauscht, dann nur aus Kulanz - außer man hat ein generelles Widerrufsrecht (AGB lesen). Das ist bei Fernabsatzverträgen (Otto, etc.) immer so.

Abschließend noch ein Tipp: Kopiert euch die Internetseite mit der Arktikelbeschreibung, bevor ihr kauft! Es gibt bei Jura nämlich leider noch die Beweislast und mit Pech muss nachgewiesen werden vom KÄufer, dass in der Beschreibung eine bestimmte Größe angegeben ist.

Alles klar ;-)

Du bist vollkommen im Recht.

Er hat was "falsches" verkauft.

Dafür würdest du sogar vor Gericht gewinnen. :-)

Versuch erstmal mit dem Verkäufer zu reden, ansonsten melden, mit Anwalt drohen und negativ bewerten!