Ebay Privatkauf - vom Umtausch ausgeschlossen

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Dieser saloppe Satz ist in der Tat nicht ausreichend.Ich poste dir mal einen Alternativvorschlag, der einmal durch Computer Bild veröffentlich wurde.Daran erkennst du auch, in welchen Fällen sich der Verkäufer nicht herausmogeln kann

" Ich bin Privatverkäufer. Unabhängig von der nachfolgenden Regelung zur Verkürzung der Gewährleistungsfrist bei gebrauchter Ware gilt für die Verjährung von Schadenersatzansprüchen aus Gewährleistung eine Frist von 2 Jahren bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung unseres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Des Weiteren gilt unabhängig von der nachfolgenden Regelung zur Verkürzung der Gewährleistungsfrist bei gebrauchter Ware für die Verjährung von Schadenersatzansprüchen aus Gewährleistung eine Frist von 2 Jahren bei sonstigen Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unseres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Im Übrigen wird die Gewährleistung ausgeschlossen. "

genau, das meine ich, habe ich nämlich auch gelesen

Der Verkäufer ist verpflichtet eventuelle Mängel und Schäden in seinem Angebot zu beschreiben.

Sollten diese verschwiegen werden, kann auch bei einem Privatverkäufer eine Rückgabe durchgesetzt werden.

Zu klären wäre das dann bei Zahlung via eBay oder Paypal unter dem Punkt "Artikel anders als beschrieben". Jedoch haben beide Zahlstellen das Recht ein entsprechendes Gutachten anzufordern.

Wer jetzt als Privatverkäufer neue B-Ware anbietet, scheint mir ein versteckter gewerblicher Verkäufer zu sein, der seinen potentiellen Kunden ihre Rcht vorenthält.

Ich kann immer nur wieder warnen, bei eBay teure Sachen zu kaufen. Man hat hinterher nur Lauferei wenn etwas nicht stimmt. Die Verkäufer sind natürlich verpflichtet alles korrekt anzugeben, aber sie tun es nur selten. Und hinterher reden sie sich raus und gehen einfach davon aus, dass der Käufer sich keinen Anwalt leisten kann und die Sache im Sande verläuft. Ich bin schon seit fast 10 Jahren bei eBay angemeldet und habe schon vieles erlebt. :-) Kannst du das, was du haben möchtest, nicht bei Amazon direkt kaufen (nicht bei Amazon-Händlern!)? Oder gibt es das wirklich nur bei eBay?

es ging mir nur um eine allgemeine frage. ich hab ein wenig zurchgeschaut und kam dabei auf die frage.

Zieht diese Regel in jedem Fall? Was ist wenn der Verkäufer Fehl- oder Falschangaben macht?

Wenn der Artikel von der Beschreibung abweicht, nützen sämtliche Rücknahmeklauseln nichts...

wenn die Ware nicht 100% der Artikelbeschreibung entspricht, habe ich als Käufer immer das Recht auf Nachbesserung oder Rückversand. Auch wenn es ein Privatverkäufer ist.

Das was die meisten ebayer da immer drunter schreiben, ist absolut falsch, weil der Gesetzgeber auch für diese Leute ein Gesetz erfunden hat.

Ich müsste erst im Internet schauen, wie genau das heißt. Kannst du aber auch selber machen, wenn du dort deine Frage eingibst