Ebay - PayPal: Käufer holt Geld zurück. Angeblich Artikel nicht wie beschrieben.
Hallo liebe Nutzer,
ich habe folgendes Problem. Ich habe über Ebay ein Netzteil verkauft. Wie beschrieben war es optisch und technisch in gutem Zustand und hatte nur wenig gelaufen. Zum Artikel habe ich mit meiner DSR sehr gute Bilder für die Auktion erstellt. In der Auktion selbst habe ich auf Privatverkauf hingewiesen und ebenfalls angemerkt, dass nur geboten werden sollte, wenn aus den Bilder und der Beschreibung keine Fragen mehr resultieren. Garantie und Rückgabe habe ich als Privatperson ausgeschlossen.
Die Auktion verlief ohne Probleme, das Geld wurde schnell via PayPal bezahlt. Kurze darauf meldete sich der Käufer, dass die Ware nicht wie beschrieben wäre und starke Betriebsgeräusche von sich gäbe. Begründung hierzu. Starke Abnutzung der Innenteile (Lüfter und Kondensatoren) durch hohe Laufleistung. Dies passt jedoch überhaupt nicht zu der versandten Ware. Im übrigen scheint der Käufer auch mit Hardware zu handeln. Dies aber nur nebenbei.
Nun hat der Käufer das Geld per PayPal zurückbuchen lassen.
Frage: Wie verhalten?
Beste Grüsse vorab und Danke für Eure Tipps.
5 Antworten
Die ist unter anderem ein Grund warum ich bei Privatverkäufen von PAyPAl abrate.
Garantie und Rückgabe habe ich als Privatperson ausgeschlossen.
so einfach ist es nicht , lies das :
http://www.it-recht-kanzlei.de/gewaehrleistung-garantie-ausschluss-privatverkauf-ebay.html
Er soll Dein Netzteil zurück schicken
Einzig richtige Antwort hier DH!
Einen Fall eröffnen und Paypal um Hilfe bitten,aber das passiert häufiger in letzter Zeit das jemand per Paypal zahlt und nach einer weile dumm macht un zurückbucht,und du als VK bist der leidtragende weil du in der Regel nicht beweisen kannst das es nicht so ist!
Wie du dich verhalten musst, weiß ich leider nicht. Aber es ist genau der Punkt, weshalb ich PayPal immer ausschließe. Außerdem stören mich die Gebühren bei PayPal. Du könntest den Kunden evtl. auffordern, die das Teil auf seine Kosten zurück zu schicken.
Das wird der Käufer ablehnen mit der Argumentation, dass er die Kosten für den Rückversand wegen des Sachmangels nicht bezahlen muss.
Schreib ihn einen Brief mit einer Frist, das er das Geld zurückschicken soll, sonst leitest du rechtliche Schritte ein.
Im Laue dieser diesen rechtlichen Schritten muss aber auch bewiesen werden können, dass das Netzteil genau wie beschrieben war. Wie soll man das können?
Wenn er das Geld zurück geholt hat würde ich die Ware ebenfalls zurück verlangen. Entgegen vieler Meinungen gilt auch bei Privatverkäufen die 14 tägige Umtauschfrist
Doch hat er, wenn die Ware nicht der Beschreibung entspricht oder starke Mängel aufweist!
Auch das ist Unsinn. Informiere dich bitte bevor du andere Leute belehren möchtest
Selbiges gilt für dich!
Es gibt eine kleine Ausschlussklausel!Ich versteigere unter Ausschluss der gesetzlichen Gewährleistung!Das langt völlig
Von Gewährleistung (Garantie) war hier nie die Rede
Nein reicht nicht Lies das :
http://www.it-recht-kanzlei.de/gewaehrleistung-garantie-ausschluss-privatverkauf-ebay.html
Gewährleistung ist nicht das selbe wie eine Garantie. Informier dich bitte
Gewährleistung hat nichts mit dem Sachmangel zu tun, den der Käufer hier reklamiert.
Du hast mir gar nichts zu sagen. Kümmere dich um deinen eigenen Mist anstatt hier rumzuspammen
Oh, ich seh grad du bist der hier: https://www.gutefrage.net/frage/mit-15-bei-mediamarkt-eine-ps4-kaufen?foundIn=answer-listing#answer150478136
Keine weiteren Fragen.....
Nein, das ist totaler Blödsinn.