Ebay, Käufer sagt Ware sei defekt, Rücknahme akzeptiert, Ware funktionsfähig - Versandkosten zurückersatten verweigern?

6 Antworten

Nein, das musst du nicht. Weder der Hin- noch der Rückversand muss von dir getragen werden. Seit gut einem Jahr gibts dazu neue Gesetze. Früher war der Verkäufer ab einem Warenwert über 40.-EUR dazu verpflichtet bei einem Widerruf den Rücktransport zu zahlen - Das hat sich geändert.

Du musst allerdings darauf bestehen, dass es sich um einen Widerruf handelt. Denn sonst bist du - soweit ich weiß - auch für den Transport zuständig. Was das angeht bin ich mir aber nicht sicher.

Apfel45 
Fragesteller
 02.03.2016, 22:55

Hallo,


vielen Dank. Inwiefern muss ich darauf bestehen, dass es sich um einen Widerruf handelt? Kannst Du das etwas erläutern?
Hast Du eventuell dazu auch eine Quelle?

Liebe Grüße und vielen Dank im Voraus.

belem3  02.03.2016, 23:06
@Apfel45

Er muss dir ja etwas gesagt haben wie "Das Gerät ist kaputt, ich will mein Geld zurück" oder ähnliches. Nun gilt zu unterscheiden, dass er sein Geld zurück bekommt und dass die Ware angeblich defekt ist. Wenn sie defekt wäre, dann wärst du nicht verpflichtet das Geld zurück zu erstatten - Er hat kein Recht auf sofortige Wandlung.

Allerdings könntet ihr euch im Vorfeld auf Wandlung einigen. Damit würdest du nun aber eingestehen, dass die Ware tatsächlich defekt war. In dem Fall müsstest du ihm - soweit ich weiß - sowohl den Hin- als auch den Rücktransport erstatten. Denn dass die Ware defekt ist, dafür kann er nichts. Die gesamten Kosten landen also bei dir.

Meiner Ansicht nach ist der einzige Ausweg ihm zu schreiben, dass der Artikel sehr wohl funkionsfähig ist, und ob er Gebrauch von seinem Widerspruchsrecht machen möchte und sein Geld zurückhaben will - Am besten erwähnst du das mit dem Defekt gar nicht mehr sondern fragst ihn nur danach ob er von seinem Widerspruchsrecht gebrauch machen möchte - Ist zwar nicht die feine Art, aber es führt zum gewünschten Ziel. Dann wartest du auf seine Antwort. Wenn er dies bestätigt überweist du ihm lediglich den Warenwert womit die Sache erledigt ist. Wenn er nun meckert stehst du auf der sicheren Seite.

Also nochmal: Wenn du ihm ohne diesen Zwischenschritt das Geld einfah zurück überweist akzeptierst du, dass er einen Sachmängelanspruch gegen dich erwirkt hat - mit den genannten Konsequenzen.

Aber ich erwähne es nochmal: Das ist lediglich eine starke Vermutung, genau wissen tu ich das nicht.

Apfel45 
Fragesteller
 02.03.2016, 23:30
@belem3

Hallo,

vielen Dank für Deine ausführliche Beantwortung!

Naja, nun war es ja so, dass ich dem Käufer erstmal geschrieben habe, dass er mir die Ware zurücksenden soll, damit ich das prüfen kann, ob das wirklich defekt ist, oder nicht. Ich habe in dem Moment noch gar nicht mal direkt bestätigt, dass ich bestätige, dass es defekt sei. Bei Ankunft des Paketes habe ich ein Video gemacht, wo ich das zurückgeschickte Paket von ihm geöffnet habe, ausgepackt habe, und den Artikel auf Funktionsfähigkeit überprüft habe. Im Video lief auch der Artikel.

Also ich kann schon beweisen, dass das Gerät gar nicht defekt war. Wie sieht nun die Lage aus? Ohne irgendwelche Widerrufsrechte, bin ich doch hier eigentlich nicht verpflichtet dem Käufer die Rückversandkosten zu erstatten? Denn das Gerät war gar nicht defekt. Vor dem Versand habe ich auch ein Video gemacht, wo ich zeigte, dass der Artikel funktionsfähig ist.

Liebe Grüße

belem3  02.03.2016, 23:35
@Apfel45

Nein, verpflichtet bist du nicht... Allerdings würde ich mir den Stress an deiner Stelle ersparen. Kunden, die sowas behaupten sind meist auch bereit weiter zu gehen um an ihr vermeintliches "Recht" zu gelangen. Hab da schon einiges bei ebay und amazon als Verkäufer durchgemacht und bin zu dem Schluss gekommen: Solange die Ware in Ordnung ist und ich sie in den Händen halte, kann ich froh sein und gebe herzlich gerne sogar die Versandkosten zurück, solange ich solche Kunden nur schnell wieder los werde. Der nächste (bessere) Kunde kommt garantiert.

AalFred2  03.03.2016, 11:04

Nachdem der Fragenden wohl Privatverkäufer ist, gibt es überhaupt kein Widerrufsrecht, auf das sich der Käufer berufen könnte. Nachdem kein Sachmangel vorliegt wird es auch nichts mit Sachmängelhaftung.

belem3  03.03.2016, 11:28
@AalFred2

Genau, das Widerrufsrecht muss er nicht anbieten, aber er sollte es in diesem speziellen Fall. Denn hier schwebt ja die Falschaussage des Kunden in der Luft. Und solche Kunden sind meist auch bereit ein paar Schritte weiter zu gehen - ganz egal ob das gelogen ist oder nicht. Und um dem gleich vorzubeugen zieht man ihn absichtlich in den Widerruf, damit die Sachmängelhaftung komplett und sicher vom Tisch ist.

AalFred2  03.03.2016, 11:47
@belem3

Um sich dann mit solchen Kunden um die vertragliche Gestaltung des freiwilligen Widerufsrechts zu streiten? Das klingt nicht wirklich logisch. Vor allen Dingen wenn man die Sachmängelhaftung einfach durch Demonstration vom Tisch bekommt.

belem3  03.03.2016, 12:02
@AalFred2

Ich kann nur davon berichten was sich bei mir in der Praxis bewährt hat. Und dort kam es nie zu Streitereien wenn es um Widerruf ging - selbst wenn Portokosten ausgeklammert wurde. Geht das Ganze aber in den Streit darum wer nun Recht hat in Bezug auf Funktionsfähigkeit eines Gerätes, dann kostet das in erster Linie Zeit - Und ob man zum Schluss gut aus der Sache herauskommt hängt leider absolut nicht davon ab ob man im Recht ist.

Was wäre denn deine Vorgehensweise in dem Fall?

AalFred2  03.03.2016, 12:29
@belem3

Das hängt davon ab seine Ruhe oder Recht behalten.

Ich würde ihn melden. Eine Rückerstattung der Versandkosten kann einem noch als Schuldeingeständnis ausgelegt werden - man weiß ja nie, was noch kommt. Er kann dich negativ Bewerten, weil die Ware angeblich nicht in Ordnung war und dann setzt es der ganzen Sache noch das i-Tüpfelchen auf, wenn man sieht, dass du die Versandkosten übernommen und damit seinen Vorwurf sozusagen bestätigt hast. Dann kannst du auch nicht mehr gegen die schlechte Bewertung vorgehen. Also melden statt bezahlen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wenn der vom Käufer beschrieben Mangel nicht vorliegt, musst du nicht einmal die Ware zurücknehmen.

Ja da hast du recht

Die würde ich auch abziehen