Ist der Besitz von Lolicon-Hentai strafbar?

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Bei Schriften, die den sexuellen Mißbrauch von Kindern zum Gegenstand haben, sind Besitz und Verbreitung strafbar, wenn sie ein tatsächliches Geschehen oder ein wirklichkeitsnahes Geschehen zeigen - §184b Abs. 4 StGB http://dejure.org/gesetze/StGB/184b.html . Im Gegensatz zu "Jugendpornographischen Schriften": Hier ist nur der Besitz solcher strafbar, die ein tatsächliches Geschehen wiedergeben.

"Fiktiv" sind solche Darstellungen schon dann nicht mehr, wenn sie Wesen zeigen, die sehr deutlich als Menschen erkennbar sind.

AvatarLuffy  29.07.2020, 23:18

Also müssten ja auch gezeichnete Actionfilme illegal sein weil sie ja nicht fiktiv sind weil man weiß was dargestellt wird, oder?

Ich habe mal kurz in die Seite hineingeschaut. Die eindeutig aufreizende Darstellung ist meines Erachtens bereits im strafrechtlichen Tatbestand. Es hängt aber vom Richter ab, wie er das bewertet. Und das kann man nicht abschätzen, sondern nur glauben. Ich würde dir raten, die Finger von dieser Art von Darstellungen zu lassen. Da kann nix Gutes dabei rauskommen. Ein hochpeinliches Strafverfahren würde auch deiner Umgebung nicht verborgen bleiben!

wenn du dir nicht sicher bist lass lieber die finger davon

denn "umwissenheit schützt vor strafe nicht"