Nicht geliefertes Bett - Schadensersatz?
Ich habe ein Bett im Internet bestellt, welches nach 6 Wochen per Spedition geliefert werden sollte. Dies war im Oktober. Als ich Ende November keinen Anruf von der Spedition bekommen hatte, rief ich an. Die sagten, dass es bis Februar dauern würde, da sich das Lager irgendwo hin verschieben würde. Ich sagte okay und nahm 30 Euro Rabatt an. Ein paar Tage später sagten sie, dass sie es in 2 Wochen liefern können aber per DHL. Wie auch immer das funktionieren sollte?
Dann stand nach 2 Wochen "Bestellung zugestellt" und ich rief an, da ich natürlich kein Bett hatte. Die sagten, dass es auf dem halben Weg wieder zurück geliefert wurde. Es wäre jetzt nicht mehr lieferbar. Ich sagte, dass das Bett doch existiert, wenn es schon auf dem Weg war und sie sagten dass ich nun bis Dezember warten soll. Ich sagte wieder okay, da ich wissen wollte, wie es ausgeht. Im Dezember kam nichts, ich rief an. Es kommt Ende Januar. Nun rief ich vor einer Woche an, wo man mir sagte, dass ich diese Woche einen Anruf von der Spedition bekommen soll und es Mitte Februar kommen soll.
Jetzt bekam ich eine Email, dass es nicht geliefert wird und ich die Wahl zwischen Auszahlung und Neubestellung hätte. Es ist echt lächerlich, aber nun bin ich angestachelt dagegen an zu gehen.
Nun liege ich seit Oktober auf einem Ledersofa als Bett, welches nicht auszuziehen ist und bekomme Rückenschmerzen und nicht genug Schlaf.
Meine Eltern möchten nun rechtlich gegen an gehen, nachdem wir eine Frist von 30 Tagen per Post senden, wenn bis dahin nichts kommt.
Was kann man daraus noch ziehen? Sogar Schadensersatz? Schließlich geht es um ein Bett und nicht um ein Regal!!
Im Internet finde ich keinen ähnlichen Fall. Danke für alle Antworten.
10 Antworten
Vom Kauf zurück treten und Bett woanders kaufen, eventuell vielleicht Schadenersatz fordern. Vielleicht regionale Klatschpresse einschalten.
Welcher nachweisbare Schaden ist dir denn entstanden außer ein bißchen Rückenschmerzen?
Ihr hättet den Verkäufer gleich beim ersten Lieferverzug schriftlich anmahnen müssen und eine Frist setzen. müssen. Es gibt auch anderswo Betten!
Wenn deine Eltern so viel Geld über haben, dann sollen sie mal machen... Ich an deiner Stelle würde mir einfach ein neues Bett kaufen. Du hast schon Schmerzen und Schlafmangel - und willst das freiwillig noch weiter durchziehen... DAS erklär mal einem Richter!
Hallo,
ungesehen glaube ich das es auf dem Sofa nicht angenehm ist, dann stellt sich nur die Frage warum Du das so lange mitgemacht hast?
Übrigens eine Frage die Dir im Fall des Falles wohl auch ein Richter stellen würde.
Bereits vor Monaten hättest Du vom Kauf zurücktreten können um Dir dort ein Bett zu kaufen wo es auch ausgeliefert wird.
Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises, logisch, ggf. Zinsentschädigung, möglich aber mehr ganz sicher nicht!
Das BGB sieht nach meiner unbedarften Kenntnis hier keinen Schadensersatz vor. Es sei denn, die Preise sind derart gestiegen, dass Du jetzt für dasselbe Produkt mehr bezahlen musst. In diesem Fall entsteht ein Schadensersatzanspruch. Die "Auszahlung" ist wohl eine Anzahlung. Unterm Strich ist es besser, bei Vertragsabschluss gleich auf das Kleingedruckte zu schauen, denn dort räumen sich die Unternehmen längere Zeiträume ein, die aber unschädlich sind! Da sollte man vorher darauf pochen, dass das geändert wird. Falls die dann nicht z.B. innerhalb von 4 Wochen liefern können und das in den Vertrag schreiben, sollte man es lassen! Bei den Verbraucherzentralen ist der Möbelkauf nicht umsonst so ein Thema. Nimm dein Geld und geh, spar die Anwalts- und Gerichtskosten.