Mann an Supermarkt Kasse nahm Waren aus meinem Segment vom Laufband der Kasse und tat sie zu seinen Sachen - Die Kassiererin ließ es durchgehen - Was tun?

7 Antworten

Einen Tag später kannst du da nichts mehr machen. Es war dreisst von dem mann aber wenn die Kassiererin nichts sagt kannst du höchstens den Geschäftsführer sprechen. Würde wenn das nochmal passiert die sachen dreisst wieder zu meinen Artikeln legen.

Was du tun kannst? Ich kann dir sagen was du nicht tun brauchst: Die Geschichte hier zu niederzuschreiben, denn das ändert gar nichts. Denn weder haben wir hier Einfluss darauf, noch können wir die Zeit zurückdrehen. Und hinterher sich drüber aufregen bringt auch nichts.

Ansonsten gilt: Du bist zwar nicht Eingentümer der Sache, das heißt, sie gehört dir nicht, aber du bist Besitzer und hast demnach auch Rechte.

§ 858 Abs. 1 BGB (verbotene Eigenmacht):

Wer dem Besitzer ohne dessen Willen den Besitz entzieht oder ihn im Besitz stört, handelt, sofern nicht das Gesetz die Entziehung oder die Störung gestattet, widerrechtlich.

Was du (theoretisch) dagegen tun kannst, sagt dir der § 859:

(1) Der Besitzer darf sich verbotener Eigenmacht mit Gewalt erwehren.

(2) Wird eine bewegliche Sache dem Besitzer mittels verbotener Eigenmacht weggenommen, so darf er sie dem auf frischer Tat betroffenen oder verfolgten Täter mit Gewalt wieder abnehmen.

Das heißt jetzt aber nicht, dass du den Typen hättest zusammenknüppeln können (deshalb auch "theoretisch"), sondern die Gewaltanwendung muss auch im Verhältnis zur Tat, zur Sache, zu den Alternativen stehen. Das heißt, dass du dem Typen die Flaschen zwar gewaltsam entreißen hättest dürfen, ihn aber nicht hättest schlagen dürfen. Denn das steht in keinem Verhältnis zur Alternative (neue Flaschen holen).

Wenn man Sie als Anrede benutzt, schreibt man es groß.

Solange eine Ware im Supermarkt nicht bezahlt ist, gehört sie nicht dir. Hol dir einfach nochmal eins und der Fall hat sich!

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