Nach Eigenkündigung Arbeitslos melden?
Hallo zusammen,
ich hatte gestern mit einen Freund eine Diskussion über folgendes:
Er will seinen Job kündigen und sich anschließend Arbeitslos/Arbeitssuchend beim Arbeitsamt melden. Wir wissen beide, dass man sich unverzüglich beim Amt persönlich melden muss, nur was passiert, wenn man vom Arbeitgeber nicht Frei bekommt um dorthin zu gehen?
Ist der Arbeitgeber verpflichtet jemanden Freizustellen bzw. ihm Urlaub zu geben, um sich beim Arbeitsamt melden zu können?
Wäre schön, wenn ihr uns hierzu eine Info geben könnt.
Danke
3 Antworten
Falsche Reihenfolge.
Man geht zur Arbeitsagentur (Donnerstags ist auch für Berufstätige länger auf), meldet sich arbeitssuchend, sucht sich eine neue Stelle und kündigt DANN fristgemäß, so dass man nahtlos wechseln kann.
So wie er das vor hat, muss er erst mal 12 Wochen ohne Geld auskommen und auch noch seine Krankenversicherung selbst zahlen.
Etwas seltsame Frage bei Eigenkündigung,
Noch Urlaubsanspruch ? - dann Urlaub beantragen.
Freistellung - unbezahlt ja (Bezahlt wahrscheinlich nicht !)
Siehe auch hier:
http://arbeits-abc.de/kuendigung-das-sollten-sie-wissen/
oder ....frag-einen-anwalt.de/Zeitpunkt-der-Arbeitslosmeldung-%28bei-eigener-Kuendigung%29---f13957.html
oder ......arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenUndBuerger/Arbeitslosigkeit/Arbeitslosigkeitdroht/index.htm
mfg
erstmal ist das so: wenn man selber kündigt bekommt man glaube ich bis zu 3 monaten keine arbeitslosenngeld - nur wenn der arbeitgeber die kündigung ausspricht greift das.