Dürfte man aus Notwehr eine unschuldige Person überfahren überfahren?
Folgende Situation:
Jemand ist neben meiner rechten Scheibe (ich sitze im Auto) und richtet die Waffe auf mich.
Vor mir ist ein unschuldiger Passant.
Dürfte ich Gas geben, den unschuldigen Passanten umfahren, damit ich überlebe oder wäre das totschlag?
Das Ergebnis basiert auf 10 Abstimmungen
Mich würde interessieren ob man nicht den Täter zusammen fahren könnte?
Nein, der steht ja an der Fahrerseite, am Fenster und richtet die Waffe auf einen
5 Antworten
Es dürfen nur Rechtsgüter des Angreifers beeinträchtigt werden, nicht von Unbeteiligten. Also keine Notwehr.
Siehe § 32 Abs. 2 StGB:
Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Wenn du eine andere Person umfährst, verteidigst du dich damit nicht gegen den Angriff. Also ist es schon mal keine Notwehr.
Als Nächstes müsste man also danach fragen, ob es sich um "Rechtfertigenden Notstand" nach § 34 StGB handelt:
1Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. 2Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.
Und genau das dürfte auch nicht erfüllt sein. Dein körperliches Wohl steht nicht über dem des Fußgängers, und ihn über den Haufen zu fahren wäre auch nicht angemessen.
Du machst dich also strafbar, wenn du dich so verhältst.
Das wäre keine Notwehr, sondern wohl ein entschuldigender Notstand nach § 35 StGB.
Absolut unrealistisches Beispiel! Wenn eine Person mit Waffe neben dir steht, steht sicherlich nicht vor dir in aller Ruhe eine weitere unschuldige Person....
Und wieso fährst du nicht rückwärts?
Das wird sehr elaboriert im Gerichtssaal diskutiert werden. Dabei werden noch sehr viel mehr Umstände beleuchtet als "der hatte eine Waffe"