Dürfte man aus Notwehr eine unschuldige Person überfahren überfahren?

Das Ergebnis basiert auf 10 Abstimmungen

Das wäre Totschlag 50%
Alternative Antwort 40%
Das wäre Notwehr 10%
Funkmaster  12.01.2022, 18:57

Mich würde interessieren ob man nicht den Täter zusammen fahren könnte?

Marco79100 
Fragesteller
 12.01.2022, 19:49

Nein, der steht ja an der Fahrerseite, am Fenster und richtet die Waffe auf einen

5 Antworten

Es dürfen nur Rechtsgüter des Angreifers beeinträchtigt werden, nicht von Unbeteiligten. Also keine Notwehr.

Siehe § 32 Abs. 2 StGB:

Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Wenn du eine andere Person umfährst, verteidigst du dich damit nicht gegen den Angriff. Also ist es schon mal keine Notwehr.

Als Nächstes müsste man also danach fragen, ob es sich um "Rechtfertigenden Notstand" nach § 34 StGB handelt:

1Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. 2Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.

Und genau das dürfte auch nicht erfüllt sein. Dein körperliches Wohl steht nicht über dem des Fußgängers, und ihn über den Haufen zu fahren wäre auch nicht angemessen.

Du machst dich also strafbar, wenn du dich so verhältst.

Alternative Antwort

Das wäre keine Notwehr, sondern wohl ein entschuldigender Notstand nach § 35 StGB.

Absolut unrealistisches Beispiel! Wenn eine Person mit Waffe neben dir steht, steht sicherlich nicht vor dir in aller Ruhe eine weitere unschuldige Person....

Und wieso fährst du nicht rückwärts?

Das wird sehr elaboriert im Gerichtssaal diskutiert werden. Dabei werden noch sehr viel mehr Umstände beleuchtet als "der hatte eine Waffe"