Welche Strafe für einen Fahrer, der einen Menschen überfahren hat mit dem Auto, weil man seine schwangere Frau ins Krankenhaus bringen musste?

12 Antworten

Erstgebärende und ihre Ehemänner haben meist keine Ahnung, wie lange sich eine Geburt so für gewöhnlich hinzieht...

Abgesehen davon, dass Deine Frage missverständlich formuliert ist (Mord ist Tötung aus niederen Beweggründen!), gibt es nicht einmal einen Grund, besonders schnell in die Klinik zu fahren, wenn die Dame regelmäßige Wehen hat. Glaub mir, das zieht sich.

Frage ist bearbeitet.

Es ist kein Mord, es fehlen Mordmerkmale wie Vorsatz etc.

Aber es ist ein Tötungsdelikt, zumindest schwere Körperverletzung mit Todesfolge. Je nach den genauen Gründen für die Unfallfahrt und je nach Schwere des Fehlverhaltens welches zum Unfall führte ist von Geldstrafe und Bewährung bis zum Gefängnis vieles möglich.

Frage ist bearbeitet.

Ich denke, dass eine Verurteilung wegen fahlässiger KV bzw. fahrlässiger Tötung in Frage käme. 

Es gäbe zwar die schon angesprochene Möglichkeit des entschuldigenden Notstandes, der m.E. hier aber nicht anwendbar wäre. Alleine der Umstand, eine schwangere Person ins Krankenhaus zu bringen, begründet keine Gefahr für Leib und Leben. Selbst eine tatsächliche Gefahr für das ungeborene Leben würde nicht ausreichen, da dies nicht vom 35 StGB gedeckt ist. Auch bezweifle ich, dass die Gefahr nichtabwendbar wäre. 

Um im geschilderten Fall eindeutige Rechtfertigungs- oder Schuldausschließungsgründe zu finden, fehlen letztlich die erforderlichen Fakten. 

Vermutlich wäre rein objektiv und subjektiv der Tatbestand der fahrlässigen Tötung nach §222 StGB erfüllt, hierbei ist ein Strafrahmen bis fünf Jahren Freiheitsstrafe angedroht.

In diesem Falle müsste allerdings besonders geprüft werden, ob nach §49 StGB "besondere gesetzliche Milderungsgründe" in Betracht kommen, hierbei würde ich als interessierter Laie vor allem §35 StGB zu Rate ziehen, den entschuldigenden Notstand.

Wie bereits einer meiner Vorschreiber schrieb, sind die Eltern beim ersten Kind oftmals - verständlicherweise - mit der Geburt vertraut.

Wenn nun die Wehen einsetzen, dann ist es sicherlich möglich, dass der Fahrer von einer

"einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib[...]" 

des Kindes und der Mutter ausgegangen ist. (Absatz 1, Satz 1)

Selbst wenn dem nicht so wäre, wäre möglicherweise Absatz 2 anwendbar.

Sollte tatsächlich ein entschuldigender Notstand angenommen werden, so würde ich zumindest von keiner Freiheitsstrafe ausgehen, vermutlich nicht einmal zur Bewährung (meine persönliche Einschätzung), wenn der Fahrer nicht sogar von sämtlicher Schuld freigesprochen wird.

Sollte ein entschuldigender Notstand nicht angenommen werden und ein Urteil ohne besondere Milderungsgründe gefällt werden, würde meines Erachtens wohl dennoch nur eine mehrmonatige Bewährungsstrafe verhängt.

Eine höhere Strafe wäre meines Erachtens selbst ohne Milderungsgründe nicht angemessen, hierbei wäre möglicherweise ein Vergleich mit anderen Urteilen wegen fahrlässiger Tötung, insbesondere bei illegalen Straßenrennen.

Beispielsweise der Prozess um zwei Kölner Raser: 

117 KLs 19/15 (LG Köln, 14.04.2016)

Damit genug von meiner Seite.

Edit: Wichtig bei der Frage, ob ein entschuldigender Notstand vorliegt ist wohl auch die Frage, ob die entsprechenden Verstöße gegen die StVO das geeignetste und mildeste Mittel waren um das Ziel zu erreichen.


Ich bin kein Jurist.

Ich denke, er würde dennoch dafür
angeklagt werden, denn trotz eines Notfalls muss er so fahren, dass er
keine anderen Verkehrteilnehmer, Passanten, usw. gefährdet.

Ein Krankenwagen zum Bespiel, der mit Blaulicht fährt, muss ebenso mit Rücksicht auf andere vorsichtig fahren.

Aus
diesem Grund wird er dann wahrscheinlich wegen fahrlässiger Tötung
anbelangt werden. Ob er dafür ins Gefängnis muss, mag ich anzuzweifeln,
da er wahrscheinlich starke Reue zeigen wird. Eine Bewährungsstrafe und Geldbußen wird auf ihn zukommen.

Eine Gefängnisstrafe
ist sowieso fehl am Platz, da das höchste Ziel der Isolation ist, den
Gefangenen zu resozialisieren. Und hier wird nun einmal kein Mensch
verurteilt, der es vorsätzlich oder bedingt getan hat.