rote ampel überfahren in probezeit während polizei hinter mir war haben mich nicht angehalten?

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Hallo MattCarmelloxxx,

strafrechtlich kann Dich die Polizei gar nicht belangen, da das überfahren einer roten Ampel keine Straftat ist.

Es könnte im schlimmsten Falle lediglich ein Bußgeldbescheid zukommen, der wie folgt aussieht:


Tatbestandsnummer: 137600

Tatvorwurf: Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage.

Ordnungswidrigkeit gem.: § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 132 BKat

Bußgeld: 90,00 Euro + 28,50 Euro Verwaltungsgebühren.

Punkte: 1

A - Verstoß (nur in der Probezeit relevant)


War die Ampel länger als eine Sekunde rot, würde folgender Bußgeldbescheid auf Dich zukommen:


Tatbestandsnummer: 137618

Tatvorwurf: Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an.

Ordnungswidrigkeit gem.: § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 132.3 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV

Bußgeld: 200,00 Euro plus 28,50 Euro Verwaltungsgebühren

Fahrverbot: 1 Monat

Punkte: 2

A - Verstoß


Grundsätzlich muss da kein Blitzer vorhanden gewesen sein, sondern es langt, wenn Jemand als Zeuge aussagt, dass Du rüber gefahren bist. Polizisten sind im dem Sinne auch nur Zeugen.

Aber ich denke, es ist sehr unwahrscheinlich, dass da noch ein Bußgeldbescheid auf Dich zu kommt.

Hätten die Beamten vorgehabt gegen Dich ein Bußgeldbescheid einzuleiten, dann hätten die Dich an Ort und Stelle angehalten und Dich nicht einfach so fahren lassen. Denke zu 90 % wird da nichts nach kommen.

Schöne Grüße
TheGrow

Es kann sein, dass Du geblitzt wurdest, in diesem Fall solltest Du dann demnächst Post bekommen. Es kann aber auch gut sein, dass die Polizei einfach in Eile war und ein Auge zugedrückt hat. Ich gehe aber eher davon aus, dass Du Post bekommst ;)

Ja das war nicht die antwort die ich gesucht habe ich wollte wissen ob mich die polizei strafrechtlich belangen kann es war kein blitzer da denn hätte ich bemerkt