Ist die schriftliche Ankündigung von Rechtsmitteln und deren Folgen bereits Nötigung?

6 Antworten

Nein. Es fehlt bei der Drohung mit rechtlichen Schritten regelmäßig an der Rechtswidrigkeit, die in § 240 Abs. 1 StGB vorausgesetzt wird.

Strafgesetzbuch (StGB) § 240 Nötigung
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

also nein

Es kommt auf den Kündigungsgrund an. Aber wenn der Anbieter dir kündigt, muss schon was Besonderes vorgefallen sein. Und deren Rechtsabteilung hat einen langen Atem.

Er wird versuchen eine Einigung mit dir zu finden aber es ist noch keine Nötigung

wenn du es anonym gepostet hast wie du in einem Kommentar meintest weiß dieser doch gar nicht das du es warst und wird das höchstenfalls löschen aber sich nicht bei dir melden