Ist die schriftliche Ankündigung von Rechtsmitteln und deren Folgen bereits Nötigung?
Ein User schreibt seinem Telefonanbieter, dass wenn dieser kündigt er rechtliche Schritte einleiten wird, was für den Telefonabieter auch nicht billig werden dürfte. Ist dies bereits Nötigung?
6 Antworten
Nein, siehe die Definition der Nötigung in § 240 StGB.
Nein. Es fehlt bei der Drohung mit rechtlichen Schritten regelmäßig an der Rechtswidrigkeit, die in § 240 Abs. 1 StGB vorausgesetzt wird.
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
also nein
Es kommt auf den Kündigungsgrund an. Aber wenn der Anbieter dir kündigt, muss schon was Besonderes vorgefallen sein. Und deren Rechtsabteilung hat einen langen Atem.
Er wird versuchen eine Einigung mit dir zu finden aber es ist noch keine Nötigung
wenn du es anonym gepostet hast wie du in einem Kommentar meintest weiß dieser doch gar nicht das du es warst und wird das höchstenfalls löschen aber sich nicht bei dir melden