Wegen Schulden ins Gefängnis?

9 Antworten

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Wieder reichlich "sinnige" Antworten hier.

Rein theoretisch ist es möglich im Gefängnis zu landen wenn man Schulden hat, wenn auch nicht wegen der Schulden direkt.

Wenn ein Gläubiger den Gerichtsvollzieher beauftragt eine Pfändung durchzuführen und, wenn nichts zu holen ist, ein Vermögensauskunft (ganz früher Offenbarungseid) einzuholen. Dann kann der Gläubiger zudem einen Haftbefehl beantragen wenn der Schuldner sich weigert die Vermögensauskunft abzugeben. Das macht mehr Druck auf den Gläubiger. Letztendlich geht es aber auch nicht so schnell. Denn wenn der Schuldner sich weigert die Vermögensauskunft zu machen, passiert zunächst mal nichts. Der Gläubiger muß nämlich die Haftkosten für den Schuldner vorher bezahlen, darum kommt es in der Regel nicht zur Erwingungshaft.

Die AOK wird keinen Erzwingungshaftbefehl durchführen lassen.

Wenn sie das Geld nicht hat, dann ist das eben so.

Ein Unterschied wäre es, wenn sie das Geld hätte, aber einfach nicht zahlen will.

Wenn der GV kommt, wird er einfach nur mal gucken, ob etwas pfändbares im Haus ist, mit dem sie ihre Schulden begleichen könnte. Wenn nichts da ist, dann wachsen die Schulden aufgrund der Zinsen eben weiter.

Weiß gar nicht, ob ein Insolvenzverfahren angeordnet werden kann. Klingt aber einleuchtend.

Jedenfalls wird dann mal ganz akribisch nachgeschaut, was für Besitztümer sie hat, und was man davon u.U. veräußern könnte. Eventuell gibt es noch einen Finanzplan, der hilft die Sache zu überstehen.

Und wenn sie irgendwann mal eine Arbeit findet, darf sie nur den Teil behalten, der nicht gepfändet werden kann. Alles andere geht so lange weg, bis die Insolvenz überstanden ist.

Disclaimer: Glaube ich zumindest

Wegen Schulden an sich kommt man nicht in das Gefängnis; diese Gerüchte sind Unsinn und einfach Unwissenheit.

Allerdings muss man sich beim Gerichtsvollzieher melden und kooperieren. Weiterhin muss man Schulden, die man wegen einer Ordnungswidrigkeit oder Strafe hat zumindest in kleinsten Raten (10.-) versuchen ab zu zahlen und einen guten Willen zeigen.

Also sollte sie sich mit dem Gerichtsvollzieher in Verbindung setzen. Dann wird man auch irgendeine Lösung finden. So  lange sie nicht den Kopf in den Sand steckt, sondern sich um eine Lösung ihres Schuldenproblems kümmert, geschieht ihr strafrechtlich ganz sicherlich überhaupt nichts.

Also wegen Schulden kann man ins Gefängnis kommen, wenn der Gläuber anzeige wegen Betrug oder dergleichen stellt. Das ist der Fall, wenn man wissentlich mit einer nicht gedeckten EC Karte eingekauft hat oder im Internet Sachen bestellt mit der absicht es nicht zu bezahlen.

In deinem Konkreten fall verstehe ich nicht, wie es dazu kommen konnte das die Beiträge nicht bezahlt wurden? hat deine Schwester kein ALG I oder ALG II beantragt?

Darf ich fragen wie alt deine Schwester, evtl wäre noch eine Familienversicherung möglich gewesen?

Ich denke der Gerichtsvollzieher möchte nur das Geld eintreiben und die nicht gleich ins Gefängnis stecken, wenn ich Sie wäre, würde ich mich aber kooperativ zeigen, das der Gerichtsvollzieher sonst bevollmächtigt ist sie festzunehmen. Alles weitere muss dann aber ein Richter entscheiden

Gerichtsvollzieher können niemanden festnehmen, mach ihr nicht noch mehr Angst.

@Grautvornix

natürlich können Gerichtsvollzieher Haftbefehle vollstrecken, also de facto festnehmen.

@Amtsschimmel25

Festnahmen aufgrund eines Erzwingungshaftbefehls sind zunächst allein Sache des zuständigen Gerichtsvollziehers.