Dürfen vom Vermieter bei der Wohnungssuche monatliche Zahlungsverpflichtungen wie z.B. Telefon, Strom, Versicherung usw. abgefragt werden?

9 Antworten

dürfen ist sicher grenzwertig.

aber wenn mans nicht tut, fliegst raus, bzw wirst nicht weiter berücksichtigt.

ggf. ist dein gehalt auch so knapp, dass er/sie zweifelt.

in der regel sollte die warmmiete halt nur 1/3 des einkommens ausmachen.

Kuestenflieger  18.01.2019, 17:16

Die Kaltmiete ! Denn die Warmmiete verursacht der Mieter selbst !

SonTypHaltHH  18.01.2019, 17:27
@Kuestenflieger

aber auch nicht im gesamten. :)

gibt genug nebenkosten, die man kaum beeinflussen kann.

Aus Datenschutzgründen erachte ich das für unzulässig. Was er fragen darf, sind Einkommen die ausreichend sind, um regelmäßig Miete zahlen zu können und ob man Mietschulden hat oder insolvent ist.

Ja natürlich. Angenommen verdienst 1.300,00 € und hast 500,00 € an festen Ausgaben plus Miete 500,00 €. Tja, da wird es dann schon eng, weil leben willst Du ja auch noch (Lebensmittel/Klamotten).

Antworten mußt Du allerdings nicht. Aber dann war es das auch mit der Unterkunft.

Ob er das darf spielt keine Rolle, denn Du musst die Fragen auch nicht beantworten. Allerdings muss er Dir auch keine Wohnung vermieten. So einfach ist das.

Der VM darf schon fragen wie hoch deine monatlichen Fixkosten sind.

Mußt Du ihm aber beantworten.