Darf der Vermieter den Stromanbieter vorschreiben?

7 Antworten

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Unter Sonstige Vereinbarungen wird normalerweise was handschriftlich eingetragen. Das hat man bei Vertragsabschluss zur Kenntnis genommen und akzeptiert. Als reine Formularklausel wäre diese unwirksam.

Sollte bei Euch das also handschriftlich hinzugefügt sein, so habt Ihr Euch auch daran zu halten, außer:

Der gleiche Zusatz wurde auch in den Mietvertrag mindestens eines weiteren Mieters geschrieben. Dann wäre es wieder eine Formularklausel.

bwhoch2  28.07.2019, 20:27

Danke für die Auszeichnung.

Hast Du denn überhaupt schon mal beim Vermieter angefragt?

Wenn er den Anbieter vorschreibt, wäre es denkbar, dass hier ein sogenannter Contracting-Vertrag mit dem Versorger abgeschlossen wurde, d.h.dieser hat die Hausinstallation finanziert und holt sich die Kosten dann wieder über den Verbrauch der Mieter rein.

Das ist auch rechtens.

Und würde er überhaupt irgendwas merken, wenn ich den Anbieter trotzdem wechseln würde?

Bei einem Contracting-Vertrag, ja.

Sind die Mietenden direkt Vertragspartner des Strom- bzw. Gasanbieters, können sie frei bestimmen, welchen sie wählen. Läuft der Vertrag über die Vermietenden, gilt das Wirtschaftlichkeitsgebot der Betriebskosten: Laut BGH Urteil vom 28.11.2007, AZ: VIII ZR 243/06 müssen Vermietende bei allen Entscheidungen, die Einfluss auf Kosten der Mietenden haben, Rücksicht auf ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis nehmen. Die Beweispflicht liegt im Zweifel bei den Vermietenden. Daraus ergibt sich allerdings nicht grundsätzlich das Recht, einen Anbieterwechsel einzufordern. Dazu kommt, dass der Begriff „Kosten-Nutzen-Verhältnis“ sich nicht nur auf die tatsächlichen Kosten in Euro bezieht, sondern auch Dinge wie Vertragssicherheit oder das Vertrauen zum Anbieter beinhaltet.

https://www.sat1.de/ratgeber/wohnen-garten/strom-gas/strom-und-gas-im-deutschen-mietrecht

Hm, ich bin kein Experte für Mietrecht.. aber habe früher für einen Energiebersorger gearbeitet.

Da hiess es immer: Versorger ist frei wählbar.

Ich frage mich ja- auch wenn das im Vertrag steht- ob das überhaupt rechtsgültig ist.

Man kann ja den Mietern auch nicht vorschreiben, wo sie ihren Telefon/ Internet-Vertrag haben.. oder welche Fernsehportale sie abonnieren.

Was anderes wäre bei Warmmiete.

Mal bei Mieterschutz nachfragen?

ChristianLE  26.07.2019, 09:19
Man kann ja den Mietern auch nicht vorschreiben, wo sie ihren Telefon/ Internet-Vertrag haben

Doch, mehr oder weniger ist das möglich. Das wäre dann der Fall, wenn die Netzebene 4 (also die Leitungen im Haus) der Telekom o.ä. gehören.

Sobald der Vermieter als Vertragspartner des Stromanbieters fungiert, gestaltet sich der Wechsel des Stromanbieters als schwieriger. In diesem Fall kümmert sich der Vermieter, stellvertretend für die Mieter, um die jährlichen Stromabrechnungen und rechnet die Kosten auf die jeweiligen Haushalte um. Üblicherweise müssen Sie Ihrem Vermieter demnach einen monatlichen Abschlag zahlen. Selbstverständlich muss Ihnen jedoch Einblick in die Jahresabrechnungen und die Grundlagen der Berechnungen gewährt werden. Um jedoch den Stromanbieter wechseln zu können, haben Sie lediglich die Möglichkeit Ihren Vermieter darauf aufmerksam zu machen, dass sich durch einen Stromanbieterwechsel erhebliche Kosten einsparen lassen