Nachname der Pflegeeltern annehmen?

7 Antworten

§1757 Absatz 3 des BGB. Es ist möglich, und wurde so auch in einigen Ausnahmefällen vom Gericht bestimmt.

ein doppelname ist nicht möglich. eine namensänderung geht mit einverständnis deiner eltern

DasNeueProfil  30.04.2019, 22:14

Doppelname ist möglich, vgl. BGB 1757, Abs. 2, Nr. 3...:

§1757 Name des Kindes

(1) […]

(2) […]

(3) Das Familiengericht kann auf Antrag des Annehmenden mit Einwilligung des Kindes mit dem Ausspruch der Annahme

  1. […]
  2. dem neuen Familiennamen des Kindes den bisherigen Familiennamen voranstellen oder anfügen, wenn dies aus schwerwiegenden Gründen zum Wohl des Kindes erforderlich ist.

ich denke schon

Im heutigen Namensrecht ist viel möglich, genauere Auskünfte erteilt das Standesamt an deinem Ort.