Kann das Jugendamt mein Baby gegen meinen Willen zur Oma (verhaltensgestört) bringen?

7 Antworten

Auch Großeltern haben Umgangsrecht. Allerdings nicht so ein großes, wie die Eltern.

Es wird sich also um Geburtstage und Feiertage wie Weihnachten und Ostern handeln und jeweils für ein paar Stunden, nicht für Ganztags und auch nicht für Übernachtung.

Also, auch wenn du die Mutter nicht magst, es geht hier nur um ein kleines Umgangsrecht. Und soviel sollte man den Großeltern deines Kindes schon zugestehen können.

Nein das hast du falsch verstanden, es geht hier ums Sorgerecht, der Kleine würde dauerhaft zu ihr kommen. Und es geht hier nicht um ein einfaches "Nichtmögen", sondern, dass sie nicht fähig wäre ein Kind großzuziehen, ihre Umgebung sogar kindschädigendes ist. Sie hat offenbar auch narzisstische Züge und interessiert sich nicht dafür, was ihre Kinder wollen, könne noch zig Anderes aufzählen, möchte aber nicht so ins Detail gehen. Es geht hier nicht um irgendwas Persönliches, sondern schlicht und einfach um das Wohl des Kindes, um das ich mich sorgen, da es bei meiner Mutter mit Sorgerecht gefährdet wäre. Dass sie ihn ab und an mal zu Ostern etc. unter Aufsicht sieht, wäre ja noch okay, aber darum geht es nicht.

Also zunächst einmal haut das nicht hin; das Jugendamt kann der Kindesmutter das Sorgerecht nicht aberkennen. Das kann nur ein Familiengericht. Das Jugendamt kann das Kind wegnehmen, aber nur bei akuter Gefahr für das Kindeswohl. Da geht man heutzutage sehr vorsichtig mit um, weil ein Akt, bei dem die Polizei kommt und den Eltern das Kind wegnimmt, selbst unvorteilhafte Auswirkungen auf das Kind hat.

Insofern ist die erste Frage: Besteht hier Grund für das Jugendamt, sofort einzugreifen, um eine Kindeswohlgefährdung abzuwenden, oder läuft das regulär über das Familiengericht?

Sodann habe ich verstanden, dass die Mutter (von Hause aus) Sorgerecht hat, Du aber noch nicht, weil Deine Vaterschaftsanerkennung noch nicht durch ist. Gleichwohl verstehe ich Dich so, dass das nur eine Formalie ist, dass Deine Vaterschaft also von der Kindesmutter (KM) nicht bestritten wird (oder genetisch nachgewiesen ist).

Nun hat Deine Mutter eine Initiative gestartet, das Kind an sich zu bringen und hat dafür die Unterstützung der KM.

Was Du jetzt machen kannst und solltest, ist den Kontakt zum Jugendamt suchen und um einen dringlichen Termin bitten. Wer die Unterstützung des Jugendamts hat, der hat schon so gut wie gewonnen. Du musst also mit dem Jugendamt reden, Deine Bedenken schildern und erklären, weshalb das Kind bei Dir bedeutend besser aufgehoben wäre. Ziel muss es für Dich sein, das Jugendamt von Deiner Meinung zu überzeugen.

Merke dabei, dass für das Jugendamt nur eines zählt: das Kindeswohl. Das Jugendamt wird sich für die Partei einsetzen, bei der es am ehesten glaubt, dass es dem Kind dort gut geht. Gelangt dass Jugendamt zu der Überzeugung, dass das Kindeswohl bei allen Parteien gefährdet ist, wird es das Kind in Obhut nehmen (--> Wohngruppe oder Heim).

Wenn Du mit dem Jugendamt redest, achte darauf, dass Du ruhig und vernünftig rüberkommst. Jegliche emotionalen Ausbrüche sind Eigentore, denn wer sich nicht mal selber im Griff hat, wie soll der ein Kind ins Leben führen? Außerdem müssen natürlich die Rahmenbedingungen passen. Wenn Deine Wohnung dreckig und vollgemüllt ist, hast Du direkt verloren.

Du brauchst die elterliche Sorge. Diese kannst du beantragen, wenn die Vaterschaftsanerkennung durch ist.

Damit kannst du entscheiden, wo das Kind lebt:

  • bei dir
  • bei der Großmutter ms.
  • bei der Großmutter von dir
  • bei einem Bekannten (mit dessen Zustimmung natürlich).
  • in einem Heim (mit Zustimmung des Jugendamtes)
  • in einer Pflegefamilie (mit Zustimmung des Jugendamtes)

Überlege dir, was das Beste für dein Kind ist. Die selbe Überlegung wird auch der zuständige Jugendamtsmitarbeiter machen. Im besten Fall seid ihr euch einig.

Vorneweg, ich kann dich sowas von verstehen und habe mir 13 Jahre gewünscht meinen Vater zu kennen.

Genau die Vaterschaft ist das wichtigste dabei. Und hol deine Geschwister mit rein als <Sie kennen die Situation bei eurer Erzeugerin.>

Nun ist das hier ein Laienforum und du brauchst um das für das Beste für den/die kleine zu bekommen Professionell Hilfe.

Das hier ist eine Rufnummer die man eigentlich Kids anbietet

www.nummergegenkummer.de

Aber die 116111

Hört auch Eltern zu und vermittelt, wenn gewünscht, weitere Hilfe. JUGENDAMT!!!! Also geh mal auf die Website die sind nicht 24/7 erreichbar.

Alles Gut und ich drücke aus der Ferne die Daumen das es klappt

Da du die Vaterschaft des Kindes bisher (aus welchen Gründen auch immer - wie alt ist das Kind jetzt überhaupt) noch nicht anerkannt hast, hast du auch überhaupt keine Rechte an dem Kind. Auch deine Mutter im übrigen nicht. Ihr seid beides Fremde für dieses Kind.

Sieh zu, dass du endlich die Vaterschaft anerkennst und dann beantrage das alleinige SGR und ABR. Nimm dir dazu einen Anwalt. Psychiater ist gut für ein eventuell nötiges Gutachten, aber du brauchst in erster Linie anwaltlichen Rat.