dürfen Notfahrzeuge und die Polizei auf Fahrbahnen in zweiter Reihe halten?
wenn ja, warum sind nur die Taxis als richtige Antwort für folgende Frage?
welche Fahrzeuge dürfen auf Fahrbahnen in zweiter Reihe halten?
6 Antworten
...dürfen Notfahrzeuge und die Polizei auf Fahrbahnen in zweiter Reihe halten?
Steht in §35 StVO.
...welche Fahrzeuge dürfen auf Fahrbahnen in zweiter Reihe halten?
Steht in §12 Abs. (4) StVO.
Rettungswagen, Feuerwehr, Polizei und THW dürfen im Einsatz in zweiter Reihe stehen. Taxis dürfen in zweiter Reihe halten um Fahrgäste ein-und aussteigen zu lassen.
Jedes Einsatzfahrzeug mit blauem Blinklicht und Einsatzhorn ist fast zu allem berechtigt. Natürlich dürfen sie in zweiter Reihe parken, wenn sie wollen können sie sich auch schräg über die Autobahn stellen.
Sie habenvergessen dass postfahrzeuge dies ebenfalls dürfen in eine,m bestimmtem bereich in der nähe eines briefkastens
Bundeswehr, Feuerwehr, Polizei, Zolldienst und Rettungsfahrzeuge dürfen in 2. reihe halten. Taxis dürfen ein und aussteigen lassen sofern dies den Verkehrsfluss nicht behindert.
Auch die Bundeswehr kann zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben Sonderrechte gem. § 35 StVO in Anspruch nehmen.
Ja, hier ging es aber um Fahrzeuge mit blauem Blinklicht und Einsatzhorn welche bei der Bundeswehr aber nun mal nur die Feldjäger besitzen.
doch sie darf dies sehr wohl ...denn sie darf sonderrechte in anspruch nehmen
ging es nicht... dies sthet so nicht in der frage
außerdem ist ihr kommentar dann dennoch falsch
Die Nutzung von Sonderrechten ist nicht an das Vorhandensein einer Sondersignalanlage oder deren Benutzung gebunden.
Dementsprechend dürfen es auch alle sonstigen Fahrzeuge der Bundeswehr.
Die FRAGE DES FS war aber ob Die POLIZEI und NOTFAHRZEUGE (wie unten beschrieben Rettungseinheiten und Feuerwehren).
Die Bundeswehr im gesamten interessiert nicht, denn sie erfüllt nicht die Parameter die vom FS vorgegeben wurden.
Die Bundeswehr im gesamten interessiert nicht, denn sie erfüllt nicht die Parameter die vom FS vorgegeben wurden.
Scheinbar ja doch - oder warum sonst hättest Du explizit mit Hinweis auf die Bundeswehr (der obendrein falsch ist) kommentieren sollen?
Nö, die Bundeswehr darf das natürlich nicht. Wenn überhaupt dürfen dies die Feldjäger.
Stimmt, sehe gerade das mein erster Kommentar falsch formuliert war. Wollte viel eher schreiben das unter den oberen Parametern die Bundeswehr als allgemeine Streifkraft nicht dazu befugt ist.
Wollte viel eher schreiben das unter den oberen Parametern die Bundeswehr als allgemeine Streifkraft nicht dazu befugt ist.
Im Sinne der Frage - ja, weil sie eben allgemein nicht zu den "Notdiensten" zählt. BW-Rettungsdienst und -Feuerwehr mal ausgenommen.
Auf gesetzlicher Grundlage darf sie es sehr wohl
Das sie es dürfen habe ich auch nicht bestritten, bzw. wollte ich nie bestreiten.
postfahrzeuge dürfen es ebenfalls in eine,m berich von 10 m bei einem briefkasten
In der Frage die du meist kommen ja Polizei etc nicht drin vor..
Von den vorgegebenen Antworten dürfen es eben nur Taxis.
Nö, die Bundeswehr darf das natürlich nicht. Wenn überhaupt dürfen dies die Feldjäger.