Parken in zweiter Reihe neben dem Bordstein?

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StVO § 12

 (4) Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahnangelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren.

Das gilt in der Regel auch, wenn man nur halten will; jedenfalls muss man auch dazu auf der rechten Fahrbahnseite rechts bleiben. (Nur) Taxen dürfen, wenn die Verkehrslage es zulässt, neben anderen Fahrzeugen,
die auf dem Seitenstreifen oder am rechten Fahrbahnrand halten oder
parken, Fahrgäste ein- oder aussteigen lassen. Soweit auf der rechten
Seite Schienen liegen sowie in Einbahnstraßen (Zeichen 220) darf links
gehalten und geparkt werden. Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen darf
nicht gehalten werden.

Nein, denn Parken in zweiter Reihe ist Otto Normalverbraucher immer verboten. Dafür gibt es gar keine Verbotsschilder.

Parken in der zweiten Reihe ist nicht erlaubt. Da bedarf es keiner zusätzlichen Verbotsschilder.

Du schreibst von "Halten in der zweiten Reihe." Heißt das, du warst noch im Auto? Soweit ich mich recht erinnere, darf man zum Ein- oder Aussteigen bzw. Be- oder Entladen in der zweiten Reihe parken, solange niemand behindert wird.

Nein, das dürfen ausschließlich Taxen