Dürfen nach Hauskauf noch Dinge entwendet werden?

4 Antworten

Lebt die Oma noch? oder geht es hier um die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft?

Streng genommen geht alles was laut Datum des Besitzübergang im Kaufvertrag noch auf dem Grundstück war, in dein Eigentum über. Evtl gibt es hier aber noch interne Absprachen der Erben oder es wurden im Kaufvertrag ausdrücklich noch Dinge vom Besitzübergang ausgenommen.

Ich würde dem Onkel mitteilen, dass er sich ab sofort bitte als Besuch ankündigen soll und dir sagen soll, wenn er der Meinung ist, dass er noch Dinge der Oma benötigt oder ihm vielleicht noch zustehen.

wir sind seit mehreren wochen hausbesitzer...

gemeint ist wohl Eigentümer ...

dann haben die Kinder / urprünglichen Eigentümer auf dem Grundstück nichts zu suchen = Hausfriedensbruch

und auch nicht Eure Sachen wegzunehmen = Diebstahl

trotz aller Rücksicht auf Verwandtaschaft solltet ihr das deutlich klarstellen und je nachdem um was es ghet notfalls mit Anzeige drohen, falls das Weggenommene nicht zurück gebracht wird

Natürlich darf niemand einfach so anderer Leute Grundstück betreten und schon gar nicht irgendetwas an sich nehmen.

Schau mal in deinen notariellen Kaufvertrag, dort wird sicherlich stehen "...gekauft, wie es liegt und steht...".

Das bedeutet, das Haus, Grundstück und alles, was sich drin und drauf befindet, dein Eigentum ist.

Nein, das darf er nicht.

Du solltest im Hausverbot androhen oder aussprechen.

Es geht ja darum, dass er kein Recht hat, sich auf dem Grundstück aufzuhalten.