Ausziehen als Schüler mit 18?

7 Antworten

Bis 25 Jahren muss man zu hause wohnen,wenn man sienen Lebensunterhalt nicht selber bestreiten kann. Ausnahmen gibt es natürlich.

Z.B. häusliche Gewalt,die Ausbildungstätte ist zu weit weg usw.

Zunächst sind Deine Eltern in der Pflicht,dann kann man vielleicht BAB oder Ähnliches beantragen.Síe bekommen ja noch Kindergeld für Dich!

Jeder kann ausziehen,sofern er seinen Lebensunterhalt selber bestreiten kann!

Auch Gymnasiasten kriegen ganz normales ALG II ("Hartz IV") zum Lebensunterhalt und für Miete und Heizung und Sonderbedarfe, wenn sie nicht genügend Einkommen und Vermögen haben.

Geld für eine eigene Wohnung plus Heizung gibt es unter 25 im Wesentlichen aber nur, wenn "1. die oder der Betroffene aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern oder eines Elternteils verwiesen werden kann", sagt Absatz 5 § 22 SGB II: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/index.html

Das müsste man also zuerst beantragen - und dabei irgenwie glaubhaft machen, die "schwerwiegenden sozialen Gründe". Ein gewisses Unwohlsein zu Hause genügt eher selten. Blaue Flecken, Traumata, sonstige schlimme Sachen, die der Hausarzt bescheinigen und ein Lehrer oder Pfarrer bestätigen kann, helfen da eher.

Gibt es dann eine Zusage für eine eigene Bude (für beide Turteltäubchen bzw. WG-Partner?), muss noch geprüft werden, welche Unterhalts-Ansprüche jeder hat gegenüber seinen Verwandten. Die werden dann angezapft vom Amt qua SGB II § 33 Übergang von Ansprüchen.

Gruß aus Berlin, Gerd

Du kannst ausziehen, musst aber für die Kosten selbst aufkommen.

Bis zum Abschluss Deines 25. Lebensjahres stehen Dir zu Recht keine Sozialleistungen zu, weil Deine Eltern unterhaltspflichtig sind.

Die werden natürlich berechtigterweise keinen Unterhalt zahlen, weil Du ja die Möglichkeit hast, zu Hause weiter zu wohnen.

FAZIT:

Das Leben ist kein Wunschkonzert, erst wenn Du Dein Leben selbst finanzieren kannst, kannst Du auch tun und lassen, was Du willst.

... bei großen Problemen kann man sich allerdings ans Jugendamt wenden und somit auch staatliche zuschüsse erwirken.

Allerdings muss aus dem benötigten Gutachten hervorhgehen, dass der heimische Zustand für den U25-Jährigen so nicht belassen werden kann/sollte.

Wenn das nicht gegeben ist, stimmt deine Aussage.

Bis zum Abschluss Deines 25. Lebensjahres stehen Dir zu Recht keine Sozialleistungen zu, weil Deine Eltern unterhaltspflichtig sind.

Es gibt Ausnahmen.

@johnnymcmuff

aus "unzufrieden mit der situation zu hause mit meinen eltern" würde ich aber eher nicht lesen, dass es sich um eine solche handelt. dafür muss schon wirklich was heftiges vorliegen...

finanzielle unterstützung: wenn deine und seine eltern euch das bezahlen wollen ja, sonst bleibt nur jobben oder daheim bleiben.

wann lernt ihr endlich, dass man erst ausziehen kann, wenn man das kleingeld dafür hat?!

das würd ich zuerst mit meinen eltern bereden, solche sachen bereut man meist!

da du ja schon 18 bist, kannst du machen was du willst, aber finanzielle unterstützung wirst du nicht bekommen!