Dürfen meine Eltern meine Post öffnen und dann mir wegnehmen und eventuell noch zurück schicken ohne meine Erlaubnis?

13 Antworten

Nein. Post und Pakete öffnen dürfen Deine Eltern nicht. Es gibt ein Postgeheimnis, das gilt auch innerhalb der Familie.

Allerdings sind Deine Einkäufe schwebend unwirksam. D. h., sind Deine Eltern nicht mit Deinen Einkäufen einverstanden, dürfen sie Sachen zurück senden. Das sollten sie aber mit Dir besprechdn.  

MsMagikarp  18.12.2018, 13:34

Da kommt es eher auf die AGBs von Amazon an.

beangato  18.12.2018, 13:38
@MsMagikarp

Das gilt für alle Geschäfte von U 18jährigen.

Leisewolke  18.12.2018, 13:41
@MsMagikarp

ja,. es kommt nicht auf den Wert der Ware an ,sondern auf das Alter des Bestellers

GanMar  18.12.2018, 13:42
@MsMagikarp

Nein, das tut es nicht. Es kommt auf § 110 BGB an. Nach herrschender Meinung bedeutet das, daß die Ware vom Jugendlichen sofort bezahlt werden muß, ausschließlich von dem Geld, welches ihm zur freien Verfügung gestellt wurde. Bei Kaufverträgen im Internet, wo nicht sofort Ware gegen Geld getauscht wird wie im Laden, findet § 110 BGB keine Anwendung. Also ist der Kaufvertrag ohne vorherige oder nachträgliche Zustimmung der Eltern unwirksam.

bei Amazon 
Zur Info ich bin 16.

Du hast gar keine Berechtigung online irgendwo etwas zu bestellen. Du bist noch minderjährig.

Daher dürfen Deine Eltern das.

Zur Abwechslung mal mit den Eltern reden, damit sie was für Dich im Internet bestellen. Du nicht.

Warum macht man das heimlich, wenn man weiß das man so etwas gar nicht machen darf.

Das dürfen sie nicht wen du das von deinem eigenme geld gekauft hast!

Wen du schulden dafrü machst dan dürfen sie es zurückschicken!

30€ da gilt noch Der Taschengeldparagraf!

Auch hast du ein recht auf deine Privatrspfäre das gilt auch für deine Post!

Ja, das dürfen sie.

Das ganze muss man von 2 Seiten sehen: Auf der einen Seite haben auch Kinder schon ein Recht auf die Wahrung des Post/Briefgeheimnisses.

Auf der anderen Seite haben natürlich die Eltern auch eine Aufsichtspflicht. Dann wäre da noch dass du normalerweise mit deinen 16 Jahren noch gar nichts im Internet bestellen darfst.

Die 30 Euro WErt hingegen dürften noch im Taschengeldbereich liegen. HIer käme trotz deiner beschränkten Geschäftsfähigkeit) wiederum auch noch der Taschengeldparagraph ins Spiel.

So einfach mit ja oder nein ist das also nicht zu beantworten. Größtes Problem dürfte hier das online bestellt sein.