Dürfen meine Eltern meine Pakete öffnen?

8 Antworten

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Nein, das dürfen sie nicht - fällt unter Privatsphäre. Aber auch Du darfst die Post Deiner Eltern nicht öffnen. 

Sollten sie allerdings den Verdacht haben, dass Du Drogen nimmst, müssen sie Deine Post kontrollieren.

http://www.focus.de/familie/erziehung/familie/duerfen-muessen-sollen-familienleben_id_2324758.html

ich habe nichts illegales bestellt, ich habe mich nur ein wenig hintergangen gefühlt, weil die post schließlich an mich geht und nicht an meine eltern :)

@LennyArrives

 wenig hintergangen gefühlt,

Mit Recht. Das gehört sich einfach nicht.

Danke für den Stern :)

@beangato

sehe ich auch so. und gern geschehen, danke für dein engagement! :)

Es gilt zwar das Briefgeheimnis, aber Eltern können deine Post durchaus einsehen bis 18. Wenn du in der Lehre bist, und Briefe von deinem AG oder Handwerkskammer Schule usw. dürfen die Eltern diese  Unterlagen nicht einsehen. 
Deine Eltern haben dir bei der Unterschrift des Lehrvertrages die Vollmacht für das Lehrverhältnis übertragen. 
Also alles was du für die Ausbildung an Schreibmaterial bekommst ist deins.

Im Grunde gilt natürlich das Briefgeheimnis. Da können die Eltern nur sehr bedingt reingrätschen. Aber Du bist nicht voll geschäftsfähig. Das heißt, Du darfst nur sehr eingeschränkt Dinge bestellen. Deshalb haben Deine Eltern das Recht, zu sehen, was da an Dich geliefert wird

Sie dürfen. Woher bekommst Du denn Pakete, die Deine Eltern nicht sehen sollen? Im Internet darfst Du ja schließlich noch nichts bestellen.

ich habe nichts bestellt, was meine eltern nicht wissen dürften, es geht nur darum, dass ich mich in meiner privatsphäre verletzt fühle :)

@LennyArrives

Dann besprich das mit Deinen Eltern. Vereinbare mit ihnen, dass Du ihnen den Inhalt zeigen wirst, aber erst mal selbst auspacken möchtest.

Wenn sie sehen, dass sie Dir vertrauen können, werden sie es sicher nicht mehr immer wissen wollen.

@Allexandra0809

das ist ein ansatz :P

Solange du nicht 18 bist und du somit nichts zu melden hast dürfen sie beides öffnen.

hmm, ist das briefgeheimnis nicht verfassungsrechtlich abgesichert?
weil ich dachte, dass das auch für meine eltern gilt.

Ja aber sie sind deine Vertreter wenn du minderjährig bist.