Dürfen Eltern die Post ihrer minderjährigen Kinder öffnen und lesen?

10 Antworten

Jein.

"Private Post" an den Minderjährigen, also von nem Kumpel oder so, dürfen die Eltern NORMALERWEISE nicht lesen.

Aber Post von irgendwelchen Ämtern müssen die Eltern sogar lesen.

Post, die speziell an einen Empfänger gerichtet ist, darf logischerweise auch nur vom Adressaten geöffnet werden. Gilt das auch in der Familie?

Ja! Weder Kinder noch Eltern dürfen Briefe, die an andere Familienmitglieder gerichtet sind, ohne ausdrückliche Erlaubnis öffnen. Wer dagegen verstößt, macht sich sogar strafbar. Ausnahme: Wenn Eltern vermuten, dass ihr Kind Drogen nimmt, missbraucht wird oder auf andere Weise in Gefahr ist, dürfen sie die Post öffnen und sogar Tagebücher lesen.

http://www.focus.de/familie/erziehung/familie/duerfen-muessen-sollen-familienleben_id_2324758.html

stinkertum  30.05.2014, 13:23

Das bezieht sich auf die UN-Kinderrechtskonvention, die ist aber nicht 1:1 in nationales Recht gegossen worden.

Ja, dürfen sie.

lenzing42  30.05.2014, 13:47

Ich frage mich,woher du diese Weiheit nimmst.

stinkertum  30.05.2014, 13:52
@lenzing42

siehe oben.

Bei Minderjährigen sind relativ viele Rechte eingeschränkt bzw. auf die Eltern übertragen, das ist hier auch der Fall. Wie gesagt, die Steueridentifikationsnummer des Neugeborenen ist so ein klassisches Beispiel dafür.

Ich glaube leider dass die Eltern das dürfen. Hatten meine Eltern auch gemacht bis ich angefangen habe ihre Briefe zu verbrennen. Sie haben dann aufgehört damit ich auch aufhöre.

Auch Minderjährige haben in Deutschland das Recht auf das Postgeheimnis. Darunter fallen Briefe und Emails, aber auch z.B. Tagebucheinträge. Eltern haben nicht das Recht dazu, in den privaten Unterlagen ihrer Kinder herumzuschnüffeln.

Einzige Ausnahme: Haben die Eltern einen begründeten Verdacht, dass die Briefe einen für das Kind gefährlichen Inhalt enthalten könnten, dürfen Sie nachforschen. Post von Ämtern & co. dürfen von den Eltern natürlich schon gelesen werden, da die Minderjährigen selbst damit oft wenig anfangen können.

Ohne begründeten Verdacht dürfen sie das nur mit Erlaubnis des Minderjährigen.

stinkertum  30.05.2014, 13:13

Ohne begründeten Verdacht dürfen sie das nur mit Erlaubnis des Minderjährigen.

Das ist Quatsch.

Post von Ämtern & co. dürfen von den Eltern natürlich schon gelesen werden, da die Minderjährigen selbst damit oft wenig anfangen können.

Aha. Generell dürfen sie nicht, aber wenn die Eltern der Meinung sind, dass die Kinder damit nichts anfangen können, aber schon?

Sorry, aber du widersprichst dir extrem.

Postgeheimnis bezieht sich übrigens nicht auf "innerhalb der Familie" sondern auf den Staat & Co.

Und Tagebuch hat mal rein gar nichts mit dem Post bzw. Briefgeheimnis zu tun