Briefe veröffentlichen, ohne Absender zu fragen : rechtens? Sind die Briefe mein Eigentum?

7 Antworten

Der Empfänger wird zwar Eigentümer der Briefe (also des Umschlags und des Papiers), aber der Inhalt ist durch das Urheberrecht geschützt. Eine Veröffentlichung die nicht ausdrücklich vom Urheber (also Absender) des Briefes genehmigt wurde, verstößt gegen § 12, sowie §§ 15 ff UrhG. Du kannst u.a. auf Unterlassung und Schadensersatz verklagt werden (siehe dazu §§ 97 ff. UrhG). Die Veröffentlichung kann auch strafrechtliche Folgen haben, z.B. § 106 UrhG.

http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/index.html#BJNR012730965BJNE004101377

casala  05.04.2014, 17:00

ist ok - aber inwieweit das nicht nur den gewerbsmäßigen schutz und nicht auch privatrechtl. geltend, ist da relativ im dunkel.

Wikifreak  05.04.2014, 17:06
@casala

Das Urheberrecht ist unabhängig von einer möglichen Unternehmereigenschaft des Urhebers. Alles was ich schreibe ist urheberrechtlich geschützt (solange es die Schwelle der "Schöpfungshöhe" nicht unterschreitet). Für (z.B.) der Blogeintrag eines 16-jährigen Mittelschülers und einen Spielberg-Film gelten die gleichen Grundregeln: Ohne die Erlaubnis des Urhebers darfst du beide nicht weiternutzen. Du darfst also weder ein Standbild aus dem Film auf T-Shirts drucken, noch den Blog als Buch veröffentlichen.

So etwas zu veröffentlichen, verbietet sich eigentlich nicht nur rechtlich (Schutz der persönlichen Privatsphäre, Unterlassungsanspruch...), sondern schon allein aus Respekt vor dem Anderen. Es erschließt sich mir nicht, wie man überhaupt auf so eine Idee kommt, und auch nicht, was andere das angehen sollte bzw. inwiefern so etwas für andere überhaupt interessant und lesenswert sein sollte.

In meiner Zeitung werden anlässlich des Gedenkens an den 1. Weltkrieg jetzt Feldpostbriefe veröffentlicht. Und ich habe einige Bücher, in denen die Korrespondenz von längst Verstorbenen abgedruckt wurde. Tote kann man nicht mehr fragen. Die Briefbesitzer dürfen das also.

Schreibst Du an einem Zeitungsredakteur Deine Meinung zu seinem Beitrag, so darf er dann Deinen Brief in der Zeitung abdrucken, wenn Du der Veröffentlichung ausdrücklich zustimmst.

Wikifreak  05.04.2014, 19:53

Die Post darfst du nur abdrucken, weil die Autoren >70 Jahre tot sind, oder ihre Erben den Abdruck erlaubt haben.

Tote kann man nicht mehr fragen. Die Briefbesitzer dürfen das also.

Da machst du es dir etwas zu leicht.

Eigentümer der Briefe ist immernoch der Absender. Empfänger ist nur Besitzer.

Und somit gilt auch hier, dass der Besitzer nicht Briefe ohne Erlaubnis des Absenders/Eigentümers veröffentlichen darf.

Das gleiche gilt auch bei Fotos, die dir zugesendet werden. Eigentümer bleibt immer der Absender.

Wikifreak  05.04.2014, 16:24

Der Empfänger ist sehr wohl auch Eigentümer.

Harry83  05.04.2014, 16:25
@Wikifreak

Der Empfänger ist zwar der Eigentümer, aber nicht der Urheber.

wayne456753  05.04.2014, 16:25
@Wikifreak

Nein, ist er nicht. Nur weil man etwas besitzt, heißt das nicht, dass man Eigentümer ist.

Der Absender ist Urheber des Ganzes (das gleiche bei Fotos die man von sich selbst macht) und genauso auch Schriftstücke/Gedanken. Das Recht der Weiterverwendung hat nur der Absender.

Wikifreak  05.04.2014, 16:28
@wayne456753

Mag sein. Aber wenn du einen Brief verschickst, bleibst du nicht der Eigentümer. Was sollte das auch für einen Sinn haben? Wenn du weiter Eigentümer wärst, könntest du alle jemals versendete Briefe gemäß § 985 BGB zurückverlangen. Und wenn der Empfänger den Brief in den Reißwolf steckt, würde er sich der Sachbeschädigung strafbar machen.

Du wirfst offenbar Eigentum und Urheberrecht durcheinander. Das sind zwei völlig verschiedene Angelegenheiten!

casala  05.04.2014, 16:47
@Wikifreak

falscher ansatz (wikifreak), wenn ich einen brief zurückverlange, will ich sicherstellen, daß mein gedankengut dritten nicht zugänglichgemacht wird. und der reißwolf (nachweislich) diesen meinen wunsch unterstützt.

Wikifreak  05.04.2014, 16:50
@casala

Und wo ist deine Anspruchsgrundlage für den Herausgabeanspruch? 985 BGB jedenfalls nicht, denn du bist nicht mehr Eigentümer.

Droitteur  05.04.2014, 16:52
@casala

Ich denke du hast nicht ganz verstanden: Würde der Absender Eigentümer bleiben, könnte kein Mensch seine empfangene Post zerreißen, ohne sich der Sachbeschädigung strafbar zu machen.

casala  05.04.2014, 17:05
@Droitteur

ich bin der meinung, daß sowas sehr viel mit anstand und sitte zu tun hat. wenn natürlich die sitten verrohen, muß zwangsläufig für jeden sche*ß ein gesetz her.

wie die frage letztendlich zu bewerten ist, hängt vom unbekannten veröffentlichungsgrund ab.

Droitteur  05.04.2014, 17:09
@casala

Deine Meinung in allen Ehren - ich bin sicher, da bist du keine Besonderheit. Wohl kaum jemand würde sagen, dass Anstand und Sitte da nichts zu suchen hätten. Dementsprechend geht es hier in erster Linie um die rein rechtliche Würdigung des Sachverhalts.

Was wo verroht immer weiter zu reglementieren ist nicht immer nötig, sondern im Gegenteil schon an sich bald Unsitte geworden - man muss nicht alles reglementieren. Und die tatsächlich notwendigen Dinge werden natürlich auch geregelt und was im Einzelnen wirklich dazugehört ist auch der Diskussion von deiner Seite aus zugänglich.

Wenn diese Briefe veröffentlicht werden, um den Absender bloßzustellen, ist das nicht in Ordnung und ggf. strafbar!

Beispiel: Dein "dummer" Vermieter schreibt dir und kündigt dir, wobei sein Brief ein Dutzend Fehler aufweist - und du schreibst drunter: "Wie kann man so etwas schreiben - Hilfsschulniveau"?

Andererseits werden in den Medien oft Ausschnitte aus "zugespielten Unterlagen" veröffentlicht. Das aber ist ein Problem der Pressefreiheit...