Versehentlich fremden brief geöffnet. Was kann ich tun?

9 Antworten

§ 202 StGB lesen.

Dazu muss man wissen, eine Straftat verlangt normalerweise Vorsatz, Ausnahme sind die Fahrlässigkeitsdelikte.

Da Du nicht vorsätzlich gehandelt hast, hast Du Dich nicht strafbar gemacht.

Hinzu kommt dass der Brief bei Dir eingeworfen wurde, und Du daher davon ausgehen konntest dass der Brief für Deine Kenntnis bestimmt war. Wäre was anderes wenn Du sowas im Hausflur finden würdest.

Zum Vorgehen in so einem Fall empfehle ich einen größeren Briefumschlag zu nehmen, ihn ans Postamt/Briefzentrum zu adressieren - frankieren brauchst Du das nicht, Du schreibst einfach Postsache drauf - und Briefumschlag und Inhalt darin einzulegen. Und Du schreibst einen Begleitzettel mit groß "Fehleinwurf" oder je nachdem, "Unbekannt Verzogen" Je nachdem ob das schon häufiger passiert ist kannst Du Dich natürlich auch noch ein kleines Schreiben dazulegen.

Strafgesetzbuch (StGB) § 202 Verletzung des Briefgeheimnisses

sich vom Inhalt eines solchen Schriftstücks ohne Öffnung des Verschlusses unter Anwendung technischer Mittel Kenntnis verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 206 mit Strafe bedroht is

Wow ne sechs Jahre alte Frage..... Naja die Sache hat sich inzwischen geklärt 😊😊 trotzdem danke für die info

Das ist bestimmt jedem schon einmal passiert. Versuche die Adresse des Empfängers herauszubekommen und entschuldige dich. Ansonsten mit Erklärung zurück an Absender. Dafür musst du natürlich einen neuen Umschlag verwenden.

Wenn es dir ohne großen Aufwand möglich ist, den richtigen Empfänger herauszufinden, würde ich den Brief wieder zukleben, "aufgrund falscher Zustellung versehentlich geöffnet" draufschreiben und ihn an die richtige Adresse schicken. Wenn das nicht möglich ist, würde ich den Brief ebenfalls wieder zukleben, einen Zettel mit obigem Text beilegen, den Brief zur Post bringen und darum bitten, den richtigen Adressaten auszuforschen und den Brief dorthin weiterzuleiten. Alles weitere liegt dann in der Verantwortung der Post und du hast sogar mehr getan, als zumutbar wäre. 

Liebe Grüße!

Den Brief beim Besitzer abgeben und sich entschuldigen. Und auf keinen Fall vernichten... könnte ja wichtig sein