Öffnet der Zoll Einschreiben aus dem Ausland (EU)?

5 Antworten

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http://www.gesetze-im-internet.de/zollvg/__5.html


(1) Soweit Postsendungen nicht bereits nach Maßgabe des Zollkodex und sonstiger gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften zu gestellen sind, legt die Deutsche Post AG Sendungen der zuständigen Zollstelle zur Nachprüfung vor, bei denen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, daß Waren unter Verstoß gegen ein Einfuhr-, Durchfuhr- oder Ausfuhrverbot in den oder aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes verbracht werden. Das Brief- und Postgeheimnis nach Artikel 10 des Grundgesetzes wird für die Gestellung sowie für die Vorlegung sonstiger Sendungen eingeschränkt.


Kurz gesagt: Wenn es Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen Gesetze gibt (Kokainversandhandel als Absender, tickende Bombe, Spürnase zeigt an) darf die Sendung kontrolliert werden. Es gibt Grundrechte, aber einige dürfen per Gesetz eingeschränkt werden.

Eigentlich ist jeder in in Deutschland frei, aber trotzdem darf der Staat Menschen einsperren weil es dafür Gesetzte gibt.

In aller Regel wird der Zoll die Sendung nicht oeffnen sondern diese bei Verdacht auf zollrelevanten Inhalt einbehalten und den Empfaenger auffordern, zu erscheinen und die Sendung im Beisein eines Zollbeamten selbst zu oeffnen.

Kann ich den Brief dann ablehnen und vernichten lassen, wenn ich nicht möchte, dass der Zoll den Inhalt sieht?

@humusbengel

Natuerlich nicht. Dann macht der Zoll den selbst auf.

Also kauf dir deine Pillen besser hinterm Bahnhof ;-)

Das Post- und Fernmeldegeheimnis ist ein Menschenrecht, das dürfen sie nicht ohne richterliche Befugnis.

stimmt leider nicht...siehe beitrag von DerCam

Das geht auch ohne Richter, das ist in Paragraf 5 Zollverwaltungsgesetz abschließend geregelt. Siehe meine Antwort :)

Ja, der Zoll macht das, also darf er es wahrscheinlich auch? Ich habe eine Samenlieferung (wertvoll) aus Tschechien bekommen, die hat der Zoll (Aufkleber) geöffnet, hat wohl Drogen vermutet. Es ist wohl legal, aber ich finde es nicht okay.

Warum sollte der Zoll das machen?

Die haben wichtigeres zu tun.

http://www.gesetze-im-internet.de/zollvg/__1.html


§ 1 Absatz 3 Zollverwaltungsgesetz: Die zollamtliche Überwachung sichert darüber hinaus die Einhaltung der gemeinschaftlichen oder nationalen Vorschriften, die das Verbringen von Waren in den, durch den und aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes verbieten oder beschränken (Verbote und Beschränkungen).


Der Zoll darf und macht das weil es (unter anderem) seine Aufgabe ist.